18.06.2014rss_feed

Schleswig-Holstein: Filtererlass in wenigen Wochen?

Invesitions- und laufende Kosten von Abluftfiltern sind immens

Invesitions- und laufende Kosten von Abluftfiltern sind immens

Die Filterpflicht für Schweineställe in Schleswig-Holstein wird in Kürze kommen. Das machte Agrarminister Robert Habeck aus Kiel vergangene Woche im Umwelt- und Agrarausschuss des Landtages deutlich.

 

Nachrüstung innerhalb von 5 Jahren

Habeck erklärte zudem, dass bei der Einführung einer Filterpflicht für große Schweinehaltungsanlagen in Schleswig-Holstein Vorschläge aus der Anhörung verschiedener Verbände aufgenommen würden.

Demnach werde man bei bestehenden großen Schweinehaltungsanlagen den Einzelfall und die konkrete Situation vor Ort stärker in den Blick nehmen. Wenn fest definierte Immissionswerte überschritten seien und der nachträgliche Einbau einer Filteranlage verhältnismäßig sei, muss die Anlage innerhalb von fünf Jahren entsprechend nachgerüstet werden.

Die generelle Filterpflicht soll zudem nicht nur beim Neubau von großen Ställen vorzusehen sein, sondern auch bei Erweiterungen von Stallanlagen.

 

Generelle Filterpflicht für große Anlagen

Die generelle Forderung nach einer Abluftreinigung soll für neue große Schweinehaltungsanlagen gelten. Dies sind z.B. Anlagen mit mindestens 2.000 Mastschweineplätzen, mindestens 750 Sauenplätzen oder mindestens 6.000 Ferkelplätzen.
Für kleinere Ställe (1500 bis einschließlich 1999 Mastschweineplätze) könne der Einbau einer Abluftreinigung im Einzelfall notwendig sein, wenn dies die besonderen örtlichen Umstände erforderten. Hier sei nun die Möglichkeit aufgenommen, eine Abluftreinigungsanlage einzubauen, die nur für einzelne Kriterien (Geruch, Staub oder Ammoniak) eine entsprechende Zertifizierung aufweise.

Diese Möglichkeit könne im Einzelfall auch bei der Nachrüstungspflicht bestehender großer Anlagen zur Anwendung kommen, heißt es aus dem Ministerium.

 

Neben der Filterpflicht fordert der Erlassentwurf Abdeckungen für Anlagen zur Lagerung von Gülle.

 

Erlass schon in wenigen Wochen?

Zum Erlassentwurf haben 13 Verbände und Interessenvertretungen Stellung genommen, darunter auch die ISN. Zudem wurde der Erlassentwurf im Landtag und im Umwelt-und Agrarausschuss des Landtags beraten. Er soll nun nach den genannten sowie einigen weiteren Änderungen in den kommenden Wochen im Amtsblatt veröffentlicht werden. Im Klartext bedeutet das: Des Filtererlass soll in wenigen Wochen in Kraft treten.

 

Die ISN meint:

Zunächst einmal ist es positiv zu bewerten, dass die Gegebenheiten vor Ort bei der Festsetzung der Filterpflicht stärker in Augenschein genommen werden sollen, als das zunächst geplant war. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie dies dann in der Praxis wirklich aussehen wird.

Ebenfalls positiv ist zu bewerten, dass je nach Standort auch Abluftfiltersysteme zum Einsatz kommen können, die nur einzelne Kriterien der Abluftreinigung erfüllen. Die ISN widerspricht jedoch der Begründung des Ministers, dass Abluftfilter Stand der Technik sind. Abluftsysteme verursachen immense Investitions- und laufende Kosten (nach Expertenberechnungen um 5 € je Mastschein), wodurch die Wirtschaftlichkeit der Schweinehaltung in den vom Erlass betroffenen Betrieben in Schleswig-Holstein stark gefährdet ist. Nicht zu unterschätzen sind auch die sicherheits- und arbeitstechnischen Risiken von Filteranlagen z.B. durch den Einsatz hochprozentiger Säuren. Insbesondere bei Nachrüstungen ist die Verhältnismäßigkeit aus Sicht der ISN in keiner Weise gewahrt.

 

 


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