Kennzahlen zum Antibiotikaeinsatz für das erste Halbjahr 2015 veröffentlicht
Die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit in der Tierhaltung wurden nun zum zweiten Mal vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht. Die aktuellen Zahlen beziehen sich auf den Antibiotikaeinsatz im ersten Halbjahr 2015.
Aufgrund der 16. Novelle im Arzneimittelgesetz müssen Tierhalter ab einer bestimmten Bestandsgröße zweimal im Jahr die Antibiotikaanwendungen in die staatliche HIT-Datenbank übermitteln.
Veröffentlichte Ergebnisse (Kennzahlen)
Die veröffentlichten Zahlen zeigen zwei Kennzahlen
- Kennzahl 1 beschreibt den Therapiehäufigkeitsindex, unter dem 50% aller erfassten Betriebe liegen
- Kennzahl 2 beschreibt den Therapiehäufigkeitsindex, unter dem 75% aller erfassten Betriebe liegen.
Für die Ferkelaufzucht und Schweinemast wurden folgende Kennzahlen berechnet:
Ferkel bis 30kg
Kennzahl 1: 5,930
Kennzahl 2: 20,611
Mastschweine über 30 kg
Kennzahl 1: 0,757
Kennzahl 2: 6,474
Was haben Schweinehalter nun zu tun?
Aus der Formel Anzahl behandelter Tiere x Anzahl Behandlungstage / durch die Gesamtzahl der Tiere im Halbjahr
ergibt sich der jeweils individuelle Therapiehäufigkeitsindex für den Betrieb. Diesen müssen die Tierhalter nun mit den bundesweiten Kennzahlen abgleichen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes einleiten.
Schweinehalter müssen nun ihre betriebliche Kennzahl mit den bundesweiten Kennzahlen vergleichen.
- Liegt der individuelle Wert über der Kennzahl 1, dem Median, sollten Landwirte und Tierärzte gemeinsam die Ursachen dafür ermitteln und den Antibiotikaeinsatz nach Möglichkeit reduzieren.
- Im Fall einer betrieblichen Kennzahl höher als die zweite Kennzahl, dem dritten Quartil, müssen die Tierhalter einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung der Therapiehäufigkeit an die Überwachungsbehörde vorlegen.