Kein Verfahren der EU-Kommission gegen deutsche Mehrwertsteuerpauschalierung
Der Europäischen Kommission stehen zu wenige Daten zur Verfügung, um ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Hinblick auf die Mehrwertsteuerpauschalierung in Gang zu setzen.
Das teilte Finanzkommissar Pierre Moscovici dem französischen liberalen Europaabgeordneten Jean Arthuis jetzt schriftlich mit. Französische Schweineerzeuger hatten zu Jahresbeginn verstärkt ihren deutschen Berufskollegen Steuerbetrug
vorgeworfen und die Bundesrepublik beschuldigt, diesen zu unterstützen.
BMEL: Alles im Rahmen der EU-Vorgaben
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte damals gegenüber AGRA-EUROPE mitgeteilt, dass hierzulande keine besonderen umsatzsteuerlichen Regelungen für Schweinehalter existierten. Sie unterlägen, wie alle Landwirte, der Regelbesteuerung oder der Vorsteuerpauschalierung. Die im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung festgesetzte Vorsteuerpauschale sei in Übereinstimmung mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der EU festgesetzt worden.
Moscovici wies in seiner Antwort zudem darauf hin, dass die Brüsseler Behörde in ihrem Vorschlag zur 6. Änderung der Mehrwertsteuer-Richtlinie angeregt habe, diese Regelung ausschließlich für kleine Landwirte anzupassen. Allerdings sei der Ministerrat in diesem Punkt dem Vorschlag nicht gefolgt. Einer Rechnung von Arthuis zufolge sollen die Landwirte, die von der Mehrwertsteuerpauschalierung profitierten, im Zeitraum von 2008 bis 2012 eine Nettosubvention
von insgesamt 50 Mio Euro erhalten haben, das entspräche pro Betrieb etwa 2 900 Euro.