27.04.2017rss_feed

Kein Intensivtierhaltungsgesetz in dieser Legislaturperiode

Stallneubau - zukünftig noch möglich?

Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, noch in dieser Legislaturperiode die Privilegierung für landwirtschaftliche Stallbauten im Außenbereich weiter einzuschränken. In einem Schreiben macht sie Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt dafür verantwortlich, dass beide Ressorts kein Einvernehmen über den von ihr vorgelegten Entwurf für ein Intensivtierhaltungsgesetz erzielt haben.

Hendricks warnt erneut vor zunehmender Intensivierung der Landwirtschaft

Hendricks wirft dem Agrarressort eine Blockadehaltung vor. Zuletzt hätten sich die beiden Staatssekretäre Jochen Flasbarth und Dr. Hermann Onko Aeikens nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen können, berichtet Agra Europe. Die Ministerin warnt in dem Schreiben erneut vor einer zunehmenden Intensivierung der Landwirtschaft. Der Trend zu immer größeren Tierhaltungsanlagen könne sich nachteilig auf die Gewässer-, Luft- und Bodenqualität sowie auf den Klimaschutz auswirken. Darüber hinaus sei die Ansiedlung von Großställen im Außenbereich mit städtebaulichen Herausforderungen verbunden. Ein Intensivtierhaltungsgesetz hätte der SPD-Politikerin zufolge letztlich dazu beitragen können, die Akzeptanz von Tierhaltung zu stärken.

 

Gesetzesentwurf sollte Privilegierung für Stallbauten einschränken

Der Gesetzentwurf des Umweltressorts sah vor, mit einer Änderung des Baugesetzbuchs Ställe ab einer bestimmten Größe generell aus der bauplanungsrechtlichen Privilegierung herauszunehmen. Seit der letzten Gesetzesnovelle von 2013 fallen bereits gewerbliche Tierhaltungsanlagen oberhalb bestimmter Schwellenwerte aus der Privilegierung. Minister Schmidt hatte wiederholt betont, dass er derzeit keinen Handlungsbedarf sehe.

 

Die ISN meint:

Gut, dass Minister Schmidt Frau Hendricks in die Schranken gewiesen hat. Denn schon heute ist der Neu- oder auch Umbau von Stallanlagen durch bürokratische Hürden extrem schwierig und oftmals unmöglich. Dabei bedeutet jede Investition in den Stallbau auch gleichzeitig eine Verbesserung der Haltungs- und Umwelttechnik. Mit einem restriktiveren Bauplanungsrecht werden genau diese Investitionen jedoch nur weiter ausgebremst.


Hendricks legt Entwurf für "Intensivtierhaltungsgesetz" vor

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