07.04.2017rss_feed

Kastration unter Betäubung: Die Injektionsnarkose unter der Lupe

Ab dem 01.01.2019 ist das Kastrieren männlicher Ferkel ohne Betäubung verboten. Die drei Möglichkeiten, die der Landwirt nach derzeitigem Stand dann hat, sind: Jungebermast, Immunokastration oder Kastration unter Betäubung. Im Rahmen einer Masterarbeit wurde in den letzten Monaten die Kastration unter Injektionsnarkose mit der betäubungslosen Kastration verglichen.


Laura Schönberg, Studierende an der Universität Bonn (Institut für Tierwissenschaften) führte mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer NRW, dem Schweinegesundheitsdienst NRW und der ISN-Projekt GmbH auf Haus Düsse die Untersuchung durch.

Im Versuch wurden 136 Ferkel unter Narkose und eine Kontrollgruppe von 139 Ferkeln ohne Narkose kastriert. Um die Ferkel in Narkose zu legen, wurde ihnen tierindividuell ein Gemisch aus 25 mg Ketamin und 2 mg Azaperon je kg Körpergewicht injiziert. Gleichzeitig erhielten sie Meloxicam.

 

Die Ferkel wurden im Alter von 4-7 Tagen kastriert und anschließend von der Sau separiert, um sie vor dem Erdrücken zu schützen. Obgleich die ersten Ferkel schon 20 Minuten nach der Narkoseeinleitung nicht mehr schliefen, dauerte es zwischen eineinhalb und sechseinhalb Stunden ehe sie sicher stehen konnten und vollständig mobil waren. Erst dann konnten die Ferkel wieder zur Sau gesetzt werden. Dadurch verpassten die männlichen Ferkel 4-5 Saugakte.

Die Körpertemperaturen variierten zwischen 33,6 und 41,1°C, so dass davon auszugehen ist, dass während der Nachschlafphase nicht nur eine Unterkühlung der Tiere auftreten kann, sondern auch eine Überhitzung.

 

Die Kastration unter Injektionsnarkose stellt einen zusätzlichen Arbeitsgang in der Abferkelwoche dar, zudem muss der Tierarzt die Narkose einleiten. Der Landwirt kann anschließend kastrieren. Die Kosten für das Verfahren sind stark abhängig von der Arbeitszeit. Angenommen wird mindestens 1 € pro männliches Ferkel. Darin enthalten sind Kosten für die Narkosemittel sowie die Arbeitszeit.

 

Fazit: Die Injektionsnarkose ist eine Möglichkeit, ab 2019 weiter zu kastrieren. Es geht nicht ohne den Tierarzt, daher muss der Ablauf gut organisiert sein, damit sich die Kosten im Rahmen halten. Außerdem erfordert diese Variante einen hohen Betreuungsaufwand bei den Ferkeln während der Nachschlafphase.

Trotzdem muss nach einer weiteren Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration (z.B. einer lokalen Betäubung) gesucht werden, damit die Landwirte ab 2019 betriebsindividuell entscheiden können, welchen Weg sie wählen.


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