Kastenstand im Bundesrat: Säbelrasseln der Länder auf dem Rücken der Ferkelerzeuger?
Am 14. Februar steht die Novelle der Tierschutzverordnung auf der Tagesordnung des Bundesrates. Die Änderungsanträge der Bundesländer, denen der Agrarausschuss des Bundesrates (zur weiteren Abstimmung) zugestimmt hat, haben es in sich.
Über 30 Anträge zur Änderung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung waren im Agrarausschuss des Bundesrates durch die Bundesländer eingereicht worden. Nun sind die Empfehlungen des Agrarausschusses daraus für die Bundesratssitzung am 14. Februar veröffentlicht worden. Es offenbart sich ein offener Schlagabtausch über die Neuregelung der Vorgaben für die Sauenhaltung.
ISN: Wenn der Bundesrat den Änderungsanträgen so zustimmen würde, dann wäre dies das Aus für eine Vielzahl der deutschen Sauenhalter und jegliche Diskussion um eine Nutztierstrategie wäre hinfällig. Ein extremer Strukturbruch droht! Was besonders erschreckend ist: Speziell Bundesländer mit wenig oder gar keiner Schweinehaltung sollen Anträge eingereicht haben, die die fachliche Vorarbeit der vergangenen Jahre zugunsten strukturpolitischer Machtspiele zunichte machen würden. Nur zur Erinnerung: Sowohl das Bundeslandwirtschaftsministerium als auch der frühere grüne Agrarminister Christian Meyer in Niedersachsen haben bereits 2017, unabhängig voneinander zwei Eckpunktepapiere zur Neuregelung der Kastenstandthematik vorgelegt, die beide deutlich praxisnäher und klar von Fachlichkeit geprägt waren. Nun führen ausgerechnet Bundesländer mit wenig oder gar keiner Schweinehaltung diese z.T. früher selbst mitgetragenen Ansätze ad absurdum. Der Selbstbetrug dieser Politiker wird sich spätestens dann offenbaren, wenn als Antwort auf ihre überzogenen Verschärfungen das Schweinefleisch nicht mehr hier, sondern in anderen Staaten mit geringeren Tierschutzstandards als hierzulande heute schon produziert wird.
Am 14. Februar steht die Novelle der Tierschutzverordnung auf der Tagesordnung des Bundesrates. Nun sind auch die Änderungsanträge der Bundesländer, denen der Agrarausschuss des Bundesrates (zur weiteren Abstimmung) zugestimmt hat, veröffentlicht – und die haben es in sich:
Weniger Übergangszeit und noch weniger Fixierung im Deckzentrum und sofortige Änderungen
Dem Bundesrat wird u.a. empfohlen, dass die Übergangszeit für die Haltung der Sauen im Deckzentrum auf 5 Jahre + 3 Jahre (bei Vorliegen eines Bauantrages nach 5 Jahren) + 2 Jahre (für Härtefälle) reduziert wird. Im bisherigen Verordnungsentwurf war von 12 + 3 + 2 Jahren die Rede. Im Klartext: Die eigentliche Übergangszeit würde von 12 auf 5 Jahre reduziert werden.
Hinzu kommt ein Antrag, der die nochmalige Verkürzung von maximal acht Tagen auf fünf Tage im Kastenstand im Deckzentrum berücksichtigt. Das heißt, ohne Gruppenhaltung direkt nach dem Absetzen würde es nicht mehr gehen.
Und ein dritter entscheidender Aspekt kommt im Kastenstand im Deckzentrum hinzu. Der Halbsatz, dass die Sauen in Seitenlage die Beine ausstrecken können müssen soll demnach wieder in die Verordnung. Das soll dann aber nicht nur nach der Übergangszeit, sondern auch schon während der Übergangszeit gelten. Das würde bedeuten, die Kastenstände könnten mit Verabschiedung der Verordnung direkt nicht mehr normal belegt werden. Es müsste also entweder direkt umgebaut werden oder jeder zweite Platz frei bleiben.
Während laut dem ursprünglichen Verordnungsentwurf Zuchtläufer analog zu den Jungsauen im Kastenstand gehalten werden dürften, sieht ein Antrag vor, die Gruppenhaltung für Zuchtläufer wieder generell vorzugeben. Sonderregelungen für Kleinstbetriebe hinsichtlich der Gruppenhaltung von Sauen sollen entfallen.
Noch größere Abferkelbuchten und weitere (bzw. fehlende) Anträge
Für den Abferkelbereich soll es bei der Übergangszeit bei 12 + 3 + 2 Jahren und 5 Tagen maximaler Fixierung analog zum ursprünglichen Verordnungsentwurf bleiben. Sie soll, wenn es nach einem Antrag ginge, aber nun nicht mehr 6,5 sondern 7 m² groß sein. Für die Ferkel soll einem weiteren Antrag zufolge ein geschlossener (ggf. auch eingestreuter oder abgedeckter) Liegebereich vorhanden sein, der vom Platz her für alle Ferkel gleichzeitig reicht.
Hinsichtlich des Lichts soll es zukünftig möglich sein, dass nicht mehr im ganzen Aufenthaltsbereich 80 Lux vorhanden sein müssen. In abgegrenzten Bereichen
würde es dann auch weniger sein dürfen – nämlich mindestsens (aber immerhin noch) 40 Lux.
Erwähnenswert ist, dass Torf als Beschäftigungsmaterial gemäß einem weiteren Antrag aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten rausfallen soll.
Die ISN meint:
Wenn der Bundesrat den Änderungsanträgen so zustimmen würde, dann wäre dies das Aus für eine Vielzahl der deutschen Sauenhalter und jegliche Diskussion um eine Nutztierstrategie wäre hinfällig. Ein extremer Strukturbruch droht! Wie kann es sein, dass rund fünf Jahre nach dem Magdeburger Urteil und einer noch längeren Zeit für intensivste Beratungen und Diskussionen am Ende im Handstreich solche Anträge durch den Agrarausschuss eingebracht werden? Ist das nur Säbelrasseln oder sind das strukturpolitische Machtspiele zur pauschalen Reduktion der Tierhaltung? Speziell Bundesländer mit wenig oder gar keiner Schweinehaltung sollen Anträge eingereicht haben, die die fachliche Vorarbeit der vergangenen Jahre zugunsten strukturpolitischer Machtspiele zunichte machen. Nur zur Erinnerung: Sowohl das Bundeslandwirtschaftsministerium als auch der frühere grüne Agrarminister Meyer in Niedersachsen haben bereits 2017, unabhängig voneinander zwei Eckpunktepapiere zur Neuregelung der Kastenstandthematik vorgelegt, die beide deutlich praxisnäher und klar von Fachlichkeit geprägt waren. Nun führen ausgerechnet Bundesländer mit wenig oder gar keiner Schweinehaltung diese z.T. früher selbst mitgetragenen Ansätze ad absurdum. Dieses Pokerspiel insbesondere der Länder, in denen Schweinehaltung keine Rolle spielt, ist extrem verantwortungslos. Der Selbstbetrug dieser Politiker wird sich spätestens dann offenbaren, wenn als Antwort auf ihre überzogenen Verschärfungen das Schweinefleisch nicht mehr hier, sondern in anderen Staaten mit geringeren Tierschutzstandards als hierzulande heute schon produziert wird! Die Ministerpräsidenten aller Länder sollten sich dieser Abläufe und ihrer Verantwortung bei ihrer Entscheidung am 14. Februar bewusst sein. Wir werden sie im Vorfeld deutlich darauf hinweisen. Das sollten Sie als Schweinehalter auch tun!