20.01.2017rss_feed

Kastenstände: Bundeseinheitliche Regelung angestrebt

Kastenstand Urteil

Bund und Länder wollen bei der Umsetzung des Magdeburger Urteils zur Haltung von Sauen im Kastenstand einheitlich vorgehen. Darauf haben sich die Amtschefs der Agrarministerien der Länder und des Bundes gestern bei ihrer Konferenz in Berlin geeinigt. Eine Arbeitsgruppe der Länder soll zeitnah konkrete Vorschläge erarbeiten, meldet AgraEurope.

 

Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Nach Angaben ihres Schweriner Staatssekretärs aus dem Landwirtschaftsministerium Dr. Jürgen Buchwald haben sich die Amtschefs einvernehmlich für die unverzügliche Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ausgesprochen, um bei Neu- und Umbauten die Sauenhaltung nur noch in Gruppen zuzulassen und dabei dem dänischen Modell folgend die Fixierung in Kastenständen auf wenige Tage um den Zeitpunkt der Rausche zu minimieren. Dazu würden in einer länderoffenen Arbeitsgruppe die notwendigen Anpassungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beraten.

 

Die ISN meint:

Es ist gut, wenn die Sauenhalter eine bundeseinheitliche Lösung und Rechtssicherheit bekommen. Bei den Beratungen muss die Landwirtschaft mit ins Boot. Die Umstellung auf das dänische Modell, das heißt Gruppenhaltung bereits nach dem Absetzen bedeutet für die meisten Ferkelerzeuger weitreichende Eingriffe in Stalleinrichtung, Gebäude und in die Betriebsabläufe. In der Regel ist das verbunden mit großen Investitionen, die viele Ferkelerzeuger derzeit nicht stemmen können. Zudem stoßen umbauwillige Betriebe oftmals an bürokratische und genehmigungstechnische Hürden z.B. durch Zielkonflikte mit dem Bau- und Umweltrecht. Das heißt im Klartext, eine Umsetzung geht nicht von heute auf morgen – nicht umsonst haben die Dänen für die Umsetzung ihres Modelles einen Übergangszeitraum von 20 Jahren angesetzt. Diese Umsetzungszeiträume müssen auch für deutsche Ferkelerzeuger gelten, ansonsten wird es hierzulande einen Strukturbruch ungeheuren Ausmaßes geben.


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