29.09.2017rss_feed

Kartellamt gibt grünes Licht für die Initiative Tierwohl – fordert aber mehr Transparenz ab 2020

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Das Bundeskartellamt hat grünes Licht für die bevorstehende zweite Phase der Initiative Tierwohl gegeben. Für die Zeit ab 2020 wird jedoch mehr Transparenz und eine Kennzeichnung von Schweinefleisch in der Ladentheke gefordert. ISN: Das Kartellamt würdigt die Bemühungen der Branche im Rahmen der Initiative Tierwohl. Nun gilt es, die Zeit zu nutzen und gemeinsam an der Weiterentwicklung der Initiative zu arbeiten.

 

Kartellamt begrüßt die Initiative

Wir begrüßen Initiativen zur Förderung einer artgerechten Tierhaltung. Das Wettbewerbsrecht steht solchen Vorhaben nicht im Wege, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in einer Pressemeldung des Kartellamtes. Zugleich macht er deutlich: Da mit der Initiative Tierwohl branchenübergreifend auch wettbewerbsrelevante Faktoren abgestimmt werden, müssen wir aber sicherstellen, dass der Verbraucher davon auch wirklich profitiert. Hierfür ist entscheidend, dass der Kunde in transparenter Art und Weise erkennen kann, welches Stück Fleisch nach welchen Tierwohlkriterien hergestellt wurde oder ob dies gerade nicht der Fall war. Nur wenn diese Transparenz gewährleistet ist, kann er seinen Einkauf entsprechend danach ausrichten.

 

Geflügel: ja…; Schweine: ja, aber …

Während das Konzept im Geflügelfleischbereich ohne Einschränkungen durch das Kartellamt abgesegnet wurde, müssen für den Bereich Schwein zukünftig Veränderungen vorgenommen werden, um die Transparenz (Kennzeichnung) an der Ladentheke zu gewährleisten. Es geht hier um die sogenannte Nämlichkeit. Das heißt, der Verbraucher soll anhand einer Kennzeichnung (z.B. Label) erkennen können, ob das jeweilige Stück Fleisch nach Tierwohlkriterien produziert wurde. Beim Geflügel ist das ab der neuen Phase – also ab 2018 – gegeben. Beim Schweinefleisch, wo dies weit schwieriger umzusetzen wäre ist dies zunächst nicht vorgesehen. Diese Situation will das Kartellamt nur noch für die nächste ITW-Phase bis 2020 dulden.

In einer Stellungnahme äußerte sich ITW-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs dazu folgendermaßen: Wir beschäftigen uns bereits eingehend mit der Aufgabe, wie die Nämlichkeit auch bei Schweinefleisch erreicht werden kann. Das Bundeskartellamt berücksichtigt mit seiner Entscheidung, wie komplex und herausfordernd der Weg dorthin ist. Der Zeitplan ist ambitioniert.

 

Die ISN meint:

Für die kommende Phase der ITW stehen nach der vorliegenden Einschätzung des Kartellamtes nun endgültig alle Ampeln auf grün. Das Kartellamt würdigt damit die Bemühungen der Branche im Rahmen der ITW und die überwältigende Bereitschaft der Tierhalter, mehr Tierwohl in ihren Ställen umsetzen zu wollen. Die Forderung nach einer Nämlichkeit, also einer eindeutigen Rückverfolgbarkeit bis zum Stück Schweinefleisch, sind nicht neu. Klar ist – angesichts der Vielschichtigkeit in der Schweinehaltung ist dies weit schwieriger – und damit auch teurer – als im Geflügelbereich. Nicht umsonst gewährt das Kartellamt hier eine Übergangszeit. Nun gilt es, diese Zeit zu nutzen, die Initiative weiter zu entwickeln und herauszuarbeiten, was geht und was nicht.


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