03.02.2020rss_feed

Kanzlerin diskutiert mit LEH über Lebensmittelpreise

In den Medien wird es aktuell rauf und runter diskutiert – das Gespräch der Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Spitzen der Lebensmitteleinzelhändler Aldi, Lidl, Edeka und Rewe.

In den Medien wird es aktuell rauf und runter diskutiert – das Gespräch der Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Spitzen der Lebensmitteleinzelhändler Aldi, Lidl, Edeka und Rewe.

Bundeskanzlerin Angela Merkel diskutiert heute im Kanzleramt mit den Spitzen des Lebensmitteleinzelhandels über niedrige Lebensmittelpreise. Die Kanzlerin spricht sich aber gegen Mindestpreise und staatliche Eingriffe in die Preisgestaltung aus. Es gehe vielmehr um des fairen Umgang der Marktakteure untereinander aus. ISN: Volle Zustimmung für die Kanzlerin. Angebot und Nachfrage muss bei der Preisbildung die Leitmaxime sein. Wichtig ist es dabei die gesetzlichen Kontrollinstrumente zu nutzen und wenn nötig nachzuschleifen.

 

In den Medien wird es aktuell rauf und runter diskutiert – das Gespräch der Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Spitzen der Lebensmitteleinzelhändler Aldi, Lidl, Edeka und Rewe. Die Süddeutsche Zeitung schreibt: Merkel bestellt Aldi und Lidl ein, Focus Online titelt: Wegen Dumpingpreisen: Merkel beordert Aldi, Lidl, Rewe und Edeka ins Kanzleramt und die Schlagzeile bei Bild online heißt gar: Regierung will unser Essen teurer machen.

 

85 % bei den vier Großen

Tatsächlich soll es in dem Gespräch der Kanzlerin mit den vier großen des Lebensmitteleinzelhandels, die zusammen einen Marktanteil von 85 % innehaben, um Preisdumping bei Lebensmitteln gehen. Neben der Kanzlerin sollen auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner dabei sein. Laut einem ARD-Bericht vom Sonntag will Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner rechtliche Schritte gegen Preisdumping bei Lebensmitteln einleiten. Um unlautere Handelsbedingungen abzustellen, werden wir auch ordnungsrechtliche Regelungen ergreifen, kündigte im Vorfeld des heutigen Gespräches im Kanzleramt an. Es müsse fair zugehen und man brauche Preise, die für den Verbraucher bezahlbar und den Erzeuger auskömmlich seien.

 

Merkel: Kein Mindestpreis

Dass der Verkaufspreis den Erzeugerpreis nicht unterbieten dürfe, das sei im Grundsatz richtig, wurde Bundeskanzlerin Angela Merkel von AgraEurope zitiert. Ablehnend habe sie sich jedoch gleich zu Beginn des Gespräches gegenüber staatlichen Eingriffen in die Preisgestaltung geäußert – es gehe also nicht darum, einen staatlichen Mindestpreis vorzugeben, so ihre Aussagen zu Beginn des heutigen Gesprächs. Es gehe ihr vielmehr um faire Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren. Angesprochen wurde aber auch die Marktkonzentration auf der Seite des Lebensmitteleinzelhandels, was dazu führe, dass die Handelsmacht sehr unterschiedlich sei. Merkel plädierte dafür, dass die Bundesregierung die Umsetzung der EU-Verordnung gegen unlauteren Wettbewerb noch in diesem Jahr möglichst weit vorantreibe.

 

Die ISN meint:

Im Grundsatz kann man die Ausführungen der Kanzlerin voll und ganz unterstützen – es geht um ein faires Miteinander. Trotz der hohen Konzentration im LEH ist ein Mindestpreis der falsche Weg. Natürlich macht es Sinn, den gesetzlichen Rahmen angesichts der Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel zu überprüfen und nachzuschärfen. Nicht umsonst haben wir ein Bundeskartellamt, was genau darüber wachen soll. Zudem ist auch das Angebot von Waren unter Einstandspreis im Laden verboten. Wichtig ist dabei auch, dass dieser Rechtsrahmen konsequent angewendet wird. Passiert das nicht, wird ein Gesetz zum stumpfen Schwert. Genau aus diesem Grund sollte das Gesetz zum Verkaufsverbot von Lebensmitteln unter Einstandspreis schon einmal 2011 unter dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Dr. Phillipp Rösler abgeschafft werden, ist aber dann doch geblieben. Schwierig ist es auch, wenn sich ein Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel 2016 bei der Übernahme von Kaisers Tengelmann über die Empfehlungen des Kartellamtes hinwegsetzt.

Generell gilt: Das Prinzip von Angebot und Nachfrage sollte bei der Preisbildung stets die Leitmaxime sein. Neben dem Preis ist aber auch entscheidend, wofür der Preis gezahlt wird – auch hier muss Transparenz bestehen. Denn neben dem Preis setzt der LEH auch Standards, die auf Augenhöhe mit den Akteuren in der Kette diskutiert werden müssen.


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