JGS-Anlagen: Notifizierungsverfahren bei der EU läuft
Betreiber von Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersäften (JGS-Anlagen) müssen sich auf strenge Auflagen einstellen.
Das Bundesumweltministerium hat bei der EU das Notifizierungsverfahren für die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) eingeleitet.
Zuvor hatte der Bundesrat im Mai einen gemeinsamen Antrag des Agrar- und Umweltausschusses angenommen, nach der in der AwSV auch die Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS-Anlagen) einbezogen werden sollen. Danach würden für Neuanlagen Vorgaben gemacht, die in technischen Regeln konkretisiert würden, erläuterte das Bundesumweltressort.
Zahlreiche Auflagen
Mit In-Kraft-Treten der AwSV dürften dann z.B. nur noch Fachfirmen Baumaßnahmen durchführen. Zudem werden Leckageerkennungen auch für Altanlagen gefordert. Auch Biogasanlagenbetreiber sind von den neuen Regeln betroffen, wenn sie Substrate landwirtschaftlicher Herkunft einsetzen. Die Behälter benötigen eine Umwallung und die Betriebe müssen eine Lagerkapazität von neun Monaten nachweisen. Beides ist nach dem Willen des Gesetzgebers innerhalb von fünf Jahren umzusetzen, fasst die agrarzeitung zusammen.
Franz-Josef Holzenkamp, Arbeitsgruppe für Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist empört. Seiner Ansicht nach widerspreche das Vorgehen den bisherigen Absprachen, einen Bestandsschutz für JGS-Altanlagen gemeinsam mit der Neuregelung der Düngegesetzgebung zu erreichen, sagte er gegenüber der Agrarzeitung.
Die ISN meint:
Auch wenn das Umweltministerium auf geplante Übergangsvorschriften für Altanlagen verweist, sind die geplanten neuen Auflagen zur Lagerung von Gülle aus Sicht der ISN unverhältnismäßig und bedeuten weitere Einschränkungen und Belastungen für die ohnehin schon mehr als genug gemaßregelten deutschen Schweinehalter. Wir werden uns weiter für praxisgerechte Vorschriften in diesem Bereich stark machen.