Jahressteuergesetz: Vorsteuerpauschale sinkt noch 2024
Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Damit wird der Durchschnittssatz zur Umsatzsteuer für pauschalierende Landwirt noch in diesem Jahr von 9,0 auf 8,4 % reduziert. In einer Entschließung kritisiert der Bundesrat die Absenkung.
ISN: Die erneute Absenkung des Pauschalierungssatzes ist für die Landwirte ein weiterer Einschnitt und bringt zusätzliche finanzielle Verluste. Durch die kurzfristige Absenkung entsteht bei den Landwirten und ihren Handelspartnern ein riesiges Bürokratiemonster, das in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen steht.
Der Durchschnittssatz zur Umsatzsteuer für pauschalierende Landwirt wird noch in diesem Jahr von 9,0 auf 8,4% sinken. Das regelt das Jahressteuergesetz 2024, dem der Bundesrat am Freitag (22.11.) zugestimmt hat.
Länderkammer will unterjährige Kürzung verhindern
Gleichzeitig äußert die Länderkammer in einer Entschließung Kritik an dem mit der Neuregelung verbundenen zusätzlichen bürokratischen Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe. Sie bekräftigt ihre Forderung, auf die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes zu verzichten. Die Entschließung zu dem umfassenden Gesetz wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit befasst - oder auch nicht mehr. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht. Damit wird die Entschließung keine politischen Folgen haben. Der neue Durchschnittssatz erlangt mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes Gültigkeit.
Nach den bisherigen Planungen des Bundesfinanzministeriums soll die Pauschale im kommenden Jahr erneut sinken, und zwar auf 7,8%. Darüber entscheiden werden die neue Bundesregierung und der Gesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode.
Die ISN meint:
Es ist absolut praxisfremd und völlig unverständlich, dass für noch für den Rest des aktuellen Jahres eine erste Absenkung der Vorsteuerpauschale erfolgen soll. Dies verursacht bei den Landwirten und ihren Handelspartnern einen riesigen bürokratischen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen steht. Hier hat die alte Bundesregierung mal wieder eine Meisterleistung von Bürokratieaufbau gezeigt, den die ganze Branche nun noch kurz vor Jahresende abarbeiten muss.
Jedoch ist auch die Entschließung des Bundesrates mit der Kritik an der unterjährigen Absenkung des Pauschalierungssatzes nur halbherzig, da der Bundesrat dem Jahressteuergesetz ja heute insgesamt zugestimmt hat.