Jährliche Abgabemenge von Antibiotika an Tierärzte sinkt weiter
Die Antibiotika-Einsatzmenge von 670 t in 2019 ist der niedrigste Wert seit der ersten Erfassung im Jahr 2011. Damals waren 1 706 t Antibiotika in der Tiermedizin zum Einsatz gekommen.
Die Menge der in Deutschland von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte abgegebenen Antibiotika ist laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2019 erneut zurück gegangen.
Wie das BVL mitteilt, wurden im vergangenen Jahr insgesamt 670 t Antibiotika von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte in Deutschland abgegeben. Die Abgabemenge sank somit im Vergleich zum Vorjahr um 52,2 auf 670 Tonnen (minus 7,2 %) und erreichte damit das niedrigste Niveau seit der ersten Erfassung im Jahr 2011 mit 1.706 Tonnen. Das entspricht einem Rückgang in diesem Zeitraum von 60,7 %.
Reduktion bei allen wichtigen Wirkstoffklassen
Die Hauptabgabemengen bildeten wie in den Vorjahren Penicilline mit etwa 264 t und Tetrazykline mit etwa 140 t, gefolgt von Polypeptidantibiotika (Colistin) mit 66 t und Sulfonamiden (59 t) sowie Makroliden (57 t). Bei allen von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen eingestuften Antibiotikaklassen (Highest Priority Critically Important Antimicrobials for Human Medicine) wurde im Vergleich zum Vorjahr eine Reduktion erreicht (Cephalosporine der 3. und 4. Generation: -0,5 t; Fluorchinole: -1,7 t, Makrolide: -2 t; Polypeptidantibiotika: -8 t).
Deutliche Reduzierung: Fluorchinolone sowie Cephalosporine
Erfreulich ist laut BVL vor allem, dass die abgegebenen Mengen der für die Therapie beim Menschen besonders wichtigen Fluorchinolone sowie Cephalosporine der 3. und 4. Generation auf den niedrigsten Wert seit 2011 sanken. Die Abgabemenge der Fluorchinolone ist im Vergleich zum Vorjahr um ca. 1,7 t gesunken, die der Cephalosporine der 3. und 4. Generation um 0,5 t. Bei diesen Wirkstoffklassen gab es damit insgesamt eine deutliche Reduzierung. Es kann vermutet werden, dass die Änderungen der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) hierfür mitverantwortlich sind. Die TÄHAV schreibt seit dem 1. März 2018 vor, dass bei der Anwendung von Fluorchinolonen und Cephalosporinen der 3. und 4. Generation ein Empfindlichkeitstest für Bakterien nach standardisierten Verfahren durchzuführen ist. Dieser Test ermöglicht eine Aussage darüber, ob das vorgesehene Antibiotikum überhaupt wirksam sein kann.
Die ISN meint:
Großes Lob an die Leistung der Tierhalter und ihre Tierärzte - Die Daten des BVL belegen, dass der Einsatz von Antibiotika in der deutschen Tierhaltung nochmals weiter zurück gegangen ist. Durch die drastische Reduzierung in den vergangenen Jahren hat sich der Antibiotikaeinsatz nachhaltig auf einem niedrigen Niveau eingependelt und das Potenzial für eine weitere Minimierung wird zunehmend geringer. Diese Leistung, die Tierhalter zusammen mit ihren Hoftierärzten erreicht haben, muss endlich auch einmal gewürdigt werden.