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ITW veröffentlicht Details für die 3. Programmphase ab 2021

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Die Initiative Tierwohl hat die Rahmenbedingungen für die dritte Programmphase bekannt gegeben, die am 1. Januar 2021 starten soll. Bei den Kriterien für die Schweinehaltung hat die ITW an einigen Stellen Änderungen vorgenommen. Ab der zweiten Jahreshälfte 2021 erhalten teilnehmende Betriebe den Tierwohlbonus nicht mehr über einen Fonds, sondern direkt von Schlachtunternehmen und Marktpartnern.

 

Bereits auf der Grünen Woche Anfang diesen Jahres hat die ITW ihre Pläne für die dritte Programmphase des Tierwohlprogramms ab 2021 vorgestellt. Nun wird es konkreter, denn die neuen und weiterentwickelten Kriterienkataloge wurden veröffentlicht. Neben der Umstellung auf das neue Finanzierungsmodell gibt es Veränderungen bei den zu erfüllenden Kriterien. Bereits ab dem 15. September 2020 ist für einen Teil der Betriebe die Anmeldung für die nächste Programmphase möglich.

 

Neues Finanzierungsmodell greift Mitte 2021 für Mäster

In der neuen Programmphase, die im Januar 2021 startet, erhalten Schweinemäster einen von der ITW definierten Tierwohlaufpreis. Bis zum 30. Juni 2021 erhalten die dafür zugelassenen Mastbetriebe das Tierwohlentgelt noch aus dem Fonds. Spätestens ab der zweiten Jahreshälfte 2021 erhalten Mäster dann direkt von den teilnehmenden Schlachtunternehmen bzw. ihren Vermarktern einen Preisaufschlag auf den Marktpreis (aktuell 5,28 €/Mastschwein. Mäster sollten sich daher frühzeitig aktiv mit ihren Vermarktern, Schlachtunternehmen oder Viehhändlern in Verbindung setzen, um die Lieferung von ITW-Tieren abzustimmen.

Neue Mäster, die die Anmeldephase ab September nicht nutzen, können sich auch ab 1. Januar 2021 jederzeit weiter anmelden. Sofern noch genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, erhalten diese dann ebenfalls den Tierwohlaufpreis bis zum 30. Juni 2021 aus dem Fonds, anschließend vom Abnehmer der Schlachtschweine.

 

Ferkelerzeuger werden vorerst über einen Übergangsfonds vergütet

Die Ferkelerzeuger beziehen während der dritten Programmphase ein Tierwohlentgelt aus einem Übergangsfonds, den die teilnehmenden Lebensmitteleinzelhändler mit ungefähr 30 Millionen Euro jährlich füllen werden.

ITW-Ferkelaufzüchter erhalten ein Tierwohlentgelt (aktuell 3,07 €/aufgezogenem Ferkel) für die Umsetzung der ITW-Anforderungen in der Ferkelerzeugung. Sauenhalter erhalten einen Preisaufschlag auf den Marktpreis von ihrem ITW-Ferkelaufzüchter (aktuell 1,80 € je abgesetztem Ferkel).

 

Ziel des Übergangsfonds ist die Entwicklung geschlossener ITW-Lieferketten in der Ferkelerzeugung – also zwischen Sauenhalter und Ferkelaufzüchter. Dieses neue Finanzierungsmodell soll dem üblichen Prinzip jeder Marktwirtschaft folgen, nämlich der Bezahlung für eine Leistung aus dem Markt heraus – in diesem Fall das Tierwohl-Plus im Stall. Die marktorientierte Finanzierung soll außerdem die Teilnahme weiterer Wirtschaftspartner aus anderen Branchen, wie zum Beispiel der Großgastronomie, bei der ITW fördern.

 

Umstellung der Kriterien

Zur Einführung der Nämlichkeit wurden die Anforderungen im Vergleich zum Programm 2018-20 vereinheitlicht. Wahlkriterien gibt es nicht mehr. Neben den Basiskriterien und bekannten Anforderungen wie z. B. Tageslicht, Stallklimacheck und Tränkwassercheck stehen insbesondere die Kriterien 10 % mehr Platz und Raufutter mit Mittelpunkt. Neu hinzu kommt das Kriterium Fortbildung.

 

Für die Schweinehalter gibt es folgende Veränderungen:

  • Raufutter ersetzt als Kriterium das zusätzliche organische Beschäftigungsmaterial

Das Raufutter muss zusätzlich und separat zum eigentlichen Futter angeboten werden. Es kann auf dem Boden, bodennah, in einer Raufe oder in anderer geeigneter Form (auch über dem Trog) vorgelegt werden. Damit immer wieder ein Anreiz vom Raufutter ausgeht, kann es in Intervallen gefüttert werden. Es muss dabei allerdings sichergestellt werden, dass es in der überwiegenden Zeit des Tages zur Verfügung steht.

 

  • Jährliche Teilnahmen an Fortbildungsmaßnahmen

Schweinehalter müssen in der ITW ab 2021 mindestens einmal pro Jahr an fachspezifischen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.

 

  • Sauenhalter und Ferkelaufzüchter arbeiten jetzt als Einheit:

ITW-Ferkelaufzüchter dürfen ihre ITW-Ferkel nur noch von ITW-Sauenhaltern beziehen.

 

Übergangslösungen und Neueinstieg ab 15. September 2020 möglich

Aktuell bieten laut ITW rund 25 Prozent der bereits teilnehmenden Schweinemäster ihren Tieren Raufutter an. Damit sich möglichst viele der aktuell teilnehmenden Schweinemäster auf die kommende Programmphase vorbereiten können, gibt es die Möglichkeit, das Kriterium Raufutter bereits ab November 2020 zusätzlich umzusetzen und aus dem aktuellen Fonds ein erhöhtes Tierwohlentgelt zu erhalten. Die Anmeldung kann ab 15. September 2020 über den Bündler erfolgen.

 

Sowohl neue als auch bereits teilnehmende Schweinemastbetriebe können sich ab September 2020 für die neue Programmphase anmelden.

Für neue Ferkelerzeuger startet die Anmeldung voraussichtlich im Februar 2021.

Auch für bereits teilnehmende Ferkelerzeuger (Sauenhalter und Ferkelaufzüchter) startet ab September die Anmeldung für die neue Programmphase. Für neue Ferkelerzeuger startet die Anmeldung voraussichtlich im Februar 2021.

 

Alle Interessierten können sich ab sofort auf der Webseite der ITW über die konkreten Anforderungen zur dritten Programmphase der ITW über die folgenden Links informieren

www.zusammentun2021.de

www.initiative-tierwohl.de/partner/3-programmphase-2021/downloads-programmphase-3/

 

Die ISN meint:

Die Initiative Tierwohl wird weiter fortgesetzt und die Kriterien stehen frühzeitig fest. Gut so. Nun sind die Tierhalter am Zug. Sie müssen entscheiden, ob sie teilnehmen wollen oder nicht. Dafür gilt das, was in den beiden vorigen Programmphasen an dieser Stelle auch unerlässlich war: Jeder Schweinehalter sollte – allein oder zusammen mit seinem Berater – die Umsetzbarkeit der Kriterien für seinen Betrieb individuell prüfen und ausrechnen, was am Ende unter dem Strich dabei für ihn herauskommt. Wir werden allen ISN-Mitgliedern natürlich in den nächsten Wochen und Monaten – wie vor den anderen Programmphasen auch – entsprechende (Corona konforme) Info-Formate anbieten.


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