12.05.2022rss_feed

ITW-Sonderbonus: Quartalsberichte aus dem 2. Halbjahr 2021 sorgfältig prüfen

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Schweinemäster, die an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, sollten jetzt noch die Quartalsberichte der ITW aus dem 2. Halbjahr 2021 sorgfältig kontrollieren. Meldelücken in den Schlachtschweinelieferungen, die durch den Schlachtbetrieb entstehen, kosten den Mäster für jedes nicht aufgeführte Tier die Sonderprämie von 1 Euro je Schlachtschwein. Nachmeldungen können noch bis zum 07. Juni gemacht werden.

 

Das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben weist in der aktuellen Ausgabe darauf hin, dass es sich für Schweinemäster, die an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, lohnen kann, die Quartalsberichte aus dem zweiten Halbjahr 2021 sorgfältig zu prüfen. Sind nicht alle gelieferten Schlachtschweine durch den Schlachtbetrieb aufgeführt, fehlt den Mästern die Sonderprämie von 1 Euro je Schlachtschwein. Diese wird nicht wie der Tierwohlbonus von 5,28 Euro je Tier mit dem Schlachtbetrieb abgerechnet, sondern direkt von der ITW ausgezahlt.

 

Nachmeldungen bis zum 07. Juni möglich

Die Sonderprämie ist Ende 2021 ausgelaufen. Eine Nachmeldung oder Korrektur der Schlachtschweinelieferungen aus dem zweiten Halbjahr ist dieses Jahr noch bis zum 07. Juni möglich. Sollten Meldelücken in den Quartalsberichten auffallen, empfiehlt es sich, den Schlachtbetrieb bis zu dieser Frist zu einer Nachmeldung aufzufordern. Bis Ende Juni können Mäster mit einer Nachzahlung rechnen.


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