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ITW: Neue Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter im September

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Vom 1. bis 30. September 2022 können sich Ferkelaufzüchter für die Initiative Tierwohl (ITW) anmelden. Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgeltes ist die Lieferung an einen ITW-Mäster. Ferkelaufzuchtbetriebe, die an der ITW teilnehmen wollen, sollten deshalb bereits frühzeitig auf ihren Abnehmer zugehen. Im Audit wird dies anhand des neuen Kriteriums Vermarktung an ITW-Mäster überprüft.

 

Die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung hat in einem Schreiben an ihre Bündler darauf hingewiesen, dass Ferkelaufzüchter ab September 2022 erneut die Möglichkeit haben, an der Initiative Tierwohl (ITW) teilzunehmen. Die Betriebe können im Zeitraum vom 1. September bis zum 30. September in der Datenbank registriert werden.

 

Das sind die Fristen

Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 1. November 2022 und der spätestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 30. April 2023. Die Laufzeit der Betriebe ist auf den 30. Juni 2024 begrenzt. Für die Zulassung in der Programmphase 2021-2023 muss zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Sollte es zu einer Überzeichnung des Budgets kommen, entscheidet ein Losverfahren. Die Rückmeldung zur Teilnahme der Ferkelaufzüchter erhalten die Bündler voraussichtlich Mitte/Ende Oktober.

Das sind die Voraussetzungen

Die neue Systematik in der Übersicht ©ITW

Die neue Systematik in der Übersicht ©ITW

Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgeltes ist die Lieferung an einen ITW-Mäster. Ferkelaufzuchtbetriebe sollten bereits frühzeitig und vor der Teilnahme an der ITW auf ihren Abnehmer zugehen, um diese Voraussetzung erfüllen zu können. Mit diesem Schritt soll laut ITW die Kette zwischen der Mast und der Ferkelaufzucht geschlossen werden, um ab 2024 eine Nämlichkeit ab der Geburt gewährleisten zu können und eine durchgängige Finanzierung über den Markt zu ermöglichen.

Die Tierhalter erhalten ein Tierwohlentgelt von 3,57 € je Ferkel, das nachweislich an einen ITW-Mäster vermarktet wurde. Dementsprechend dürfen auch nur diese Ferkel in der Datenbank gemeldet werden. Eine Andienungspflicht an einen ITW-Mäster besteht nicht.

 

Änderungen für Ferkelaufzüchter

Die rechtmäßige Auszahlung des Entgelts für Ferkel, die an einen ITW-Mäster vermarktet werden, wird im Audit anhand des neuen Kriteriums Vermarktung an ITW-Mäster überprüft. Der Kriterienkatalog sowie die Erläuterungen wurden dementsprechend aktualisiert.

Ferkelaufzuchtbetriebe, die sich bei der neuen Registrierungsphase anmelden, müssen unbedingt die neue Teilnahmeerklärung und das neue Datenblatt zur Registrierung verwenden.

 

Alle Details zu den neuen Bedingungen und sämtliche relevanten Dokumente können bei der ITW im Downloadbereich eingesehen werden: ITW - Downloads

Die Änderungen sind dort gelb markiert:

  • Überarbeiteter Kriterienkatalog inkl. Erläuterungen
  • Neue Teilnahmeerklärung für Ferkelaufzuchtbetriebe inkl. Datenblatt (Anlage 1r)
  • Überarbeitete Teilnahmebedingungen
  • Aktualisierter Fragenkatalog

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