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ISN ASP-Seminar: Aktuelle Situation und Vorbereitungsmaßnahmen für schweinehaltende Betriebe

Über ein Jahr nach dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Brandenburg im September 2020 deutet das nach wie vor dynamische Seuchengesehen darauf hin, dass wir weiterhin und wohl auch zukünftig mit ASP-Fällen in Deutschland zu kämpfen haben. Auch der aktuelle, vom bisherigen Seuchengeschehen weit entfernte ASP-Fund bei einem Wildschwein im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern zeigt: Es ist wichtiger denn je, dass sich Schweinehalter mit dem Thema jetzt auseinandersetzen. Was schweinehaltende Betriebe bei einem Ausbruch beachten müssen und welche Folgen für die Schweinevermarktung entstehen, haben wir in dieser Woche in einem Web-Seminar näher beleuchtet.

 

Bin ich auf einen ASP-Krisenfall vorbereitet? Welche Voraussetzungen muss ich für die Erlangung des ASP-Status erfüllen? Welche Verbringungsregeln gelten in den Restriktionszonen? Diese und weitere Fragen rund um die ASP-Situation in Deutschland und die rechtlichen Grundlagen wurden den rund 30 Teilnehmern von Referent und ASP-Experten bei der ISN, Ulrich Pohlschneider, beantwortet. Dabei betonte er insbesondere die Bedeutung des guten Zusammenspiels der drei Säulen der ASP-Bekämpfung – den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Bekämpfungsmaßnahmen vor Ort und der wirtschaftsseitigen Abstimmung über die Abläufe im Ereignisfall. Aus den Reihen der Teilnehmer wurden darüber hinaus interessante Einblicke in die Lage vor Ort in den betroffenen Bundesländern geschildert.

 

ASP-Monitoring hilfreich

Im Falle eines ASP-Ausbruch im unmittelbaren Umfeld kommt es darauf an, auf die Krisensituation vorbereitet zu sein. Besonders hilfreich ist es dazu, am ASP-Monitoring teilzunehmen, um im Krisenfall (ASP-Fund bei Wildschwein) Verbringungsverbote von Hausschweinen zu vermeiden. Denn sollte es zu einem ASP-Fall in einer Veredlungsregion kommen, könnten Beprobungskapazitäten durchaus knapp werden, was zu Verzögerungen führen könnte, wenn Schweine aus einem Restriktionsgebiet verbracht werden müssen.

Mit der Teilnahme am ASP-Monitoring ist man im ASP-Fall bei Wildschweinen auf der sicheren Seite, bestätigte auch ein Seminarteilnehmer aus Brandenburg, der im Seminar auch die Situation vor Ort schilderte und seine Erfahrungen teilte.

 

Proaktiv Kontakt mit dem Veterinäramt aufnehmen – Biosicherheitskonzept prüfen

Bei einem ASP-Fall in einem Haussschweinebestand ist allerdings zu differenzieren. So sollte man vorab Kontakt zum Veterinäramt aufnehmen, was im ASP-Krisenfall zählt und angerechnet wird. Abgesehen vom ASP-Monitoring sollten Bertriebe vom Veterinäramt das Biosicherheitskonzept ihres Betriebs überprüfen lassen, um gegebenenfalls frühzeitig nachbessern zu können und kein Risiko einzugehen.

 

Informiert bleiben mit den Angeboten der ISN

Wir halten Sie auf dem Laufenden beim Thema ASP! Im www.schweine.net berichten wir in regelmäßigen Updates über die aktuelle ASP-Situation in Deutschland. Darüber hinaus finden Sie im Mitgliederbereich wichtige Links und weiterführende Informationen für Schweinehalter, z.B. eine Checkliste zur Biosicherheit, Merkblätter zu Erstmaßnahmen und Restriktionskonzepten sowie zum ASP-Früherkennungsprogramm. Bei besonders wichtigen Ereignissen informieren wir unsere Mitglieder zudem über unser ISN-Kompakt und per Push-Mitteilung in der ISN-App.

Bei Fragen zur ASP wenden Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle per E-Mail an isn@schweine.net oder telefonisch unter 05491/9665-0.

 

In den nächsten Wochen werden wir noch weitere Seminartermine zum Thema ASP und auch anderen Themenbereichen anbieten. Infos dazu folgen demnächst hier im www.schweine.net

 


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