07.12.2021rss_feed

Initiative Tierwohl: Neue Anforderungen zum gesetzlichen Beschäftigungsmaterial werden ab Januar überprüft

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Zum 1.1.2022 wirken sich laut Initiative Tierwohl (ITW) die gesetzlichen Neuregelungen zum Beschäftigungsmaterial für Schweine auf die ITW-Vorgaben im Zusammenhang mit dem ITW-Kriterium Raufutter aus und werden dann im Rahmen der Audits überprüft.

 

Die ITW hat in einem Schreiben an die Bündler klargestellt, dass zum 1.1.2022 die gesetzlichen Neuregelungen zum Beschäftigungsmaterial auch Konsequenzen für die Umsetzung innerhalb der Initiative Tierwohl haben und entsprechend im Rahmen der Audits geprüft werden.

 

ITW-Raufutter on top

In dem Kriterienkatalog(en) der ITW heißt es zum Raufutter, welches zusätzlich zum gesetzlichen Beschäftigungsmaterial angeboten werden muss:
Das Raufutter muss ein anderes Material sein als das gesetzlich geforderte Beschäftigungsmaterial (z.B. Stroh und Heu; verschiedene Strohsorten gelten als ein Material). Zudem müssen das Raufutter und das Beschäftigungsmaterial getrennt (z.B. nicht in einer gemeinsamen raufe für Heu und Stroh) angeboten werden.

Im Klartext bedeutet das: Die ITW-Betriebe (Ferkelerzeugung, Ferkelaufzucht und Schweinemast) müssen sowohl die hohen neuen gesetzlichen Anforderungen zum Beschäftigungsmaterial erfüllen, als auch on top das Raufutter nach den ITW-Vorgaben für die Tiere bereitstellen.

Die ITW weist darauf hin, dass somit ab dem 1.1.2022 auch im ITW-System für das Beschäftigungsmaterial die neuen gesetzlichen Anforderungen gelten. Die Bewertung des Beschäftigungsmaterials erfolgt unter der Rubrik Basiskriterien. Dies bedeutet, dass bei geringfügigen Abweichungen im Audit noch Korrekturmaßnahmen vereinbart werden können.

 

Erläuterungen zu den Kriterienkatalogen angepasst

Die ITW hat die Erläuterungen der Kriterienkataloge für die einzuhaltenden Vorgaben zum gesetzlichen Beschäftigungsmaterial ausführlich ergänzt und auf der Seite der ITW veröffentlicht.

 

LINK:

Die ab dem 1.1.2022 gültigen Erläuterungen zu den Kriterienkatalogen können Sie hier herunterladen: initiative-tierwohl.de/tierhalter/downloads-ab-2021


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