29.05.2026rss_feed

Initiative Tierwohl beschließt Zugangserleichterungen

© ITW

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Um das Ziel der durchgängigen Nämlichkeit schneller zu erreichen, hat die Initiative Tierwohl (ITW) in der vergangenen Woche einige Zugangserleichterungen zur Teilnahme an der ITW beschlossen. Dies wurde nun in einem Bündlerschreiben mitgeteilt.

 

Während die Gespräche zur Gestaltung des Übergangs bei der Initiative Tierwohl (ITW) zur durchgängigen Nämlichkeit und zum Auslaufen des Ferkelfonds noch in vollem Gange sind, haben die Gremien in der vergangenen Woche einige Zugangserleichterungen beschlossen.

 

Umsetzung der Nämlichkeit

An dem Ziel der durchgängigen Nämlichkeit ab 2027 wird weiterhin festgehalten. Der Bezug von ITW-Ferkeln wird somit für die an der ITW teilnehmenden Schweinemastbetriebe verpflichtend werden. Die ITW stellt nun klar, dass es dafür nicht notwendig ist, bereits in diesem Jahr ITW-Ferkel einzustallen. Da die Gestaltung des Überganges zur durchgängigen Nämlichkeit noch nicht geklärt ist, könnte sich der Zeitpunkt, von dem an ausschließlich ITW-Ferkel eingestallt werden dürfen, noch nach hinten verschieben. Von Seiten der ITW heißt es, darüber werde man in den nächsten Wochen informieren.

 

Mehrere Haltungsformen unter einer VVVO-Nummer

Zukünftig wird es in der Initiative Tierwohl möglich sein, unter einer VVVO Nummer mehrere ITW Programme abzubilden oder nur mit einem Teil des Standorts an ITW teilnehmen. Dafür werde auf Wunsch eine Prüfung auf Stallebene eingeführt, und die Betriebe erhalten zusätzlich zu der VVVO-Nummer eine Stall-ID, die von der ITW-Datenbank bei der Anmeldung vergeben werde und nicht änderbar sei. Voraussetzung ist, dass innerhalb eines Stalls bzw. eines Gebäudes (unter einem Dach) einheitliche Haltungsbedingungen vorliegen. Aktuell schaffe man die technischen Voraussetzungen – sobald diese vorhanden und eine Anmeldung möglich ist, werde man dieses separat kommunizieren. Die ITW betont, dass die Unterteilung in einzelne Stall-IDs ein Angebot und keine Verpflichtung sei.

 

Übergangsfrist bei der Fensterfläche für Ferkelerzeuger /-aufzüchter

Die ITW-Gremien haben zudem eine Einstiegserleichterung für Ferkelerzeuger bzw. Ferkelaufzüchter beschlossen. Für die Umsetzung der ITW-Vorgaben zur lichtdurchlässigen Fensterflächein der Sauenhaltung und in der Ferkelaufzucht werde eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028 eingerichtet.

In diesem Zeitraum gibt es entweder eine A -Bewertung, wenn das Kriterium erfüllt ist, oder eine E-Bewertung, wenn es nicht erfüllt ist. Ein Betrieb mit einer E-Bewertung ist dennoch lieferberechtigt für ITW-Ferkel zur Sicherstellung der durchgängigen Nämlichkeit. Dies gilt für alle ITW-Sauenhalter- und Ferkelaufzuchtbetriebe, also sowohl für neue als auch bereits teilnehmende Betriebe. Diese Änderung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.


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