Inforeihe Biosicherheit Teil 10 - Betriebliche Umsetzung
Die vorherigen Ausgaben der Serie zum Thema Keine Kompromisse bei der Biosicherheit – Das müssen Schweinehalter beachten!
zeigen deutlich: Ein funktionierendes Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Wichtig dabei ist, dass alle Handlungsbereiche entsprechend der betrieblichen Gegebenheiten umgesetzt werden und wie Zahnräder ineinandergreifen.
Wie die betriebliche Umsetzung der einzelnen Schutzbereiche aussehen kann und worauf dabei außerdem zu achten ist, möchten wir in der abschließenden Ausgabe der Serie aufgreifen.

Zur Überprüfung des eigenen Biosicherheitskonzepts ist es ratsam, seinen Tierarzt oder einen Berater hinzuzuziehen (© Pixabay)
Individuelle Umsetzung im Betrieb
Die Umsetzung der zuvor beschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen ist von den betrieblichen Rahmenbedingungen abhängig. Eine allgemeingültige Pauschallösung für alle Betriebe existiert nicht. Daher ist es wichtig, das individuelle Biosicherheitskonzept kritisch zu prüfen. Dabei sollte insbesondere darauf geachtet werden, ob die Zaunlinien der Einfriedung sinnvoll verlaufen und alle relevanten Bereiche – wie beispielsweise die Ställe, Futter- und Strohlager sowie Verladeplätze – umfassen. Sollten sich Verkehrswege kreuzen oder sogar öffentliche Straßen durch einen Betrieb laufen, so ist darauf zu achten, dass diese Bereiche voneinander getrennt und mit entsprechenden Einrichtungen wie Hygieneschleusen für jeden Bereich ausgestattet sind.
Beratung in Anspruch nehmen
Bei der Überprüfung bzw. Konzipierung des Sicherheitskonzeptes ist es ratsam, sich fachkundige Unterstützung durch den Hoftierarzt oder einen spezialisierten Berater in Anspruch zu nehmen. Teilweise bieten auch die Tierseuchenkassen finanzielle Beihilfen für Biosicherheitsberatungen an.

Mitarbeiter einbinden: Alle Betriebsmitarbeiter sollten über die individuellen, betrieblichen Maßnahmen in Kenntnis gesetzt werden bzw. eine Biosicherheitsunterweisung erhalten (© ISN)
Zuständigkeiten festlegen und Maßnahmen überprüfen
Für die konsequente Umsetzung und funktionale Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen ist es hilfreich, klare Zuständigkeiten festzulegen. Diese sollten eindeutig bestimmten Personen zugewiesen werden, um eine verlässliche Kontrolle zu gewährleisten.
Biosicherheitsunterweisung
Das Biosicherheitskonzept eines Betriebes ist nur so wirksam, wie es auch konsequent von allen auf dem Betrieb arbeitenden Personen umgesetzt und eingehalten wird. Eine Einfriedung allein reicht nicht aus, wenn beispielsweise Tore oder andere Zugangsmöglichkeiten zum Weißbereich für jedermann und jedes Tier
offen stehen und unkontrolliert passiert werden können.
Deshalb müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie alle dem Betrieb zugehörigen Personen, eine Biosicherheitsunterweisung erhalten. Diese vermittelt Kenntnisse über die betriebsspezifischen Schutzmaßnahmen. Bestandteil der Unterweisung sind die Grundsätze der Hygiene und Biosicherheit sowie der spezifische Biosicherheitsplan des Betriebes.
In größeren Betrieben ist es zudem wichtig, die Mitarbeitenden gezielt zu den Übertragungswegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu sensibilisieren. Von besonderer Bedeutung ist die Unterweisung, wenn Person im Betrieb selbst Schweine halten oder jagdlich aktiv sind.
Für ausländische Beschäftigte oder Saisonarbeitskräfte stehen Informationsblätter in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung – beispielsweise auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL - Tierseuchen - Afrikanische Schweinepest (ASP)) oder des Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Afrikanische Schweinepest | Tierseucheninfo).
Fazit
Abschließend bleibt festzuhalten: Das aktuelle Tierseuchengeschehen – insbesondere im Hinblick auf die ASP – stellt eine existenzielle Bedrohung für Schweine haltende Betriebe dar. Umso wichtiger ist ein wirksamer Schutz des Tierbestandes vor einer Erregereinschleppung.
Nach geltendem EU-Recht ist der Tierhalter dazu verpflichtet, seinen Tierbestand vor derartigen biologischen Gefahren zu schützen. Damit ist die Verantwortung eindeutig dem Tierhalter zugeordnet. Die notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Tierseuchen sind in der Schweinehaltungshygiene-Verordnung verankert. Kommt der Tierhalter seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach, können Entschädigungsleistungen oder Beihilfen der Tierseuchenkassen versagt werden – mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen.
Daher ist es dringend anzuraten, den betriebseigenen Biosicherheitsplan zu überprüfen und etwaige Schwachstellen konsequent zu beheben. Das oberste Gebot zur Vermeidung der dramatischen Auswirkungen eines Seuchenfalls in einem Nutzschweinebestand – einschließlich der wirtschaftlichen Nachwirkungen – liegt in der Konsequenz der Anwendung des betrieblichen Biosicherheitskonzepts.
Hilfreiche Links
Ergänzend zu den Ausführungen der Serie zum Thema Biosicherheit möchten wir Ihnen einige hilfreiche Informationsseiten, Leitfäden und Checklisten zur Verfügung stellen, mit deren Hilfe Sie Ihr betriebliches Biosicherheitskonzept überprüfen und ausgestalten können:
- Schweinehaltungshygiene-Verordnung: SchHaltHygV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: BMEL - Tierseuchen - Afrikanische Schweinepest (ASP)
- Leitfaden, Checklisten und Managementpläne der niedersächsischen Arbeitsgruppe
Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt
: Biosicherheit - Biosicherheit - Niedersächsische Tierseuchenkasse - Risikoampel Uni Vechta: Startseite - Risikoampel Universität Vechta
- Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen: Wichtige Dokumente im Rahmen der Verbesserung der Biosicherheit - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- Checkliste Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen: Checkliste Biosicherheit im Rahmen der freiwilligen Vorbereitung auf ASP