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Industrieemissionsrichtlinie: EU-Umweltausschuss bestätigt Trilog-Ergebnis

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Wenig überraschend hat der EU-Umweltausschuss dem Trilog-Kompromiss zwischen Kommission, Rat und Europaparlament zur Industrieemissionsrichtlinie (IED) grünes Licht erteilt. Die Novelle der Industrieemissionsrichtlinie hat damit eine weitere Hürde genommen. Für Schweine soll zukünftig ein Grenzwert von 350 Großvieheinheiten (GV) gelten, berichtet AgE.

ISN: Mit den geplanten Verschärfungen kommen große Brocken auf die Schweinehalter in der EU zu. Die enormen Kosten der Emissionsminderungsmaßnahmen werden für familiengeführte Betriebe wirtschaftlich schlicht nicht umsetzbar sein und viele weitere Betriebe zur Betriebsaufgabe zwingen.

 

Ende November hatten sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament bei der Industrieemissionsrichtlinie auf eine gemeinsame Position geeinigt. Der Umweltausschuss der Europäischen Union hat dem Kompromiss nun ebenfalls grünes Licht erteilt. In der Abstimmung am Donnerstag (11.1.) votierten 64 Mitglieder des Umweltausschusses für die novellierte Richtlinie, fünf dagegen. Sieben Abgeordnete enthielten sich. Das Plenum der Europaabgeordneten wird die Übereinkunft voraussichtlich in der zweiten vollen Märzwoche absegnen.

 

Schwellenwert von 350 GVE für Schweinehaltung

Für die Schweinehaltung hatten sich Rat und Parlament Ende 2023 auf einen Schwellenwert von 350 GVE verständigt. Ausnahmen sollen für extensive Haltungsmethoden und den Ökolandbau gelten. Auch Haltungsformen mit einem hohen Anteil an Freilauf werden ausgenommen. Für Gemischtbetriebe mit Schweine- und Geflügelhaltung sieht der Kompromiss 380 GVE vor. Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, für alle drei Tierhaltungsformen einen Grenzwert von jeweils nur 150 GVE anzusetzen.

 

Die ISN meint:

Die erweiterten Vorgaben bei der Emissionsrichtlinie sind für die Tierhalter in der gesamten EU einschneidend.

Nicht hinnehmbar ist nach wie vor der GV-Berechnungsschlüssel der EU, der bei gleicher Tierzahl in vielen Fällen zu einer mehr als doppelt so hohen Summe von Großvieheinheiten (GV) führen würde. So werden von Eurostat alle Schweine - außer Sauen sowie Ferkel unter 20 kg - mit jeweils 0,3 GV bewertet. Dies bedeutet, dass die Obergrenze, ab der Betriebe nicht unter die Regelungen der IED fallen, gemäß dem Schwellenwert von 350 GV bei 1.166 Mastschweinen liegen würde. Derweil sieht der in Deutschland übliche KTBL-Schlüssel aber nur 0,13 GV für Mastschweine im Gewichtsbereich zwischen 25 kg und 115 kg vor. Auf der Grundlage des deutschen Systems läge der Schwellenwert für einen Mastbetrieb mit rund 2.695 Schweinen mehr als doppelt so hoch.

Sollte die Novelle so durchgesetzt werden, würde dies das Aus für viele weitere schweinehaltenden Familienbetriebe bedeuten. Die enormen Kosten der Emissionsminderungsmaßnahmen sind für familiengeführte Betriebe wirtschaftlich schlicht nicht umsetzbar und würden zu einer weiteren Verstärkung der Ausstiegswelle aus der Nutztierhaltung führen. Statt die bisherigen Genehmigungshürden abzubauen, werden sie durch die vorgesehene Anpassung der EU-Emissionsrichtlinie weiter verschärft.

 


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