Hitzewelle: Lüftungen und Alarmanlagen prüfen - Tiertransporte sorgfältig planen

An heißen Tagen sollten Sie die Lüftungs- und Alarmanlagen im Schweinstall besonders gut im Blick haben ©ISN, Canva
Die aktuelle Hitzewelle sorgt in Deutschland derzeit für Temperaturen jenseits der 30 Grad. In Schweineställen kann es an solchen heißen Tagen durch Wärmestau zu Hitzestress kommen. Daher ist es gerade in dieser Zeit wichtig, dass die Lüftungsanlagen einschließlich der Alarmanlagen im Schweinestall einwandfrei funktionieren und die Wärme aus dem Stall abgeführt wird. Für den Transport von Schlachtschweinen gelten bei Temperaturen über 30 Grad gemäß der Tierschutztransportverordnung besondere Regeln, die Sie in Abstimmung mit Ihrem Vermarkter unbedingt beachten sollten.
Wartung und Pflege der Lüftungsanlage
Ziel eines jeden Schweinehalters ist es selbstverständlich, einen Ausfall der Lüftungsanlage und den dadurch bedingten Hitzestress oder im Extremfall sogar den Tod von Schweinen zu verhindern. Daher sollten Sie Ihre elektrischen Lüftungsanlagen einschließlich Alarmanlagen durch Ihren Elektriker bzw. Ihre Lüftungsfirma regelmäßig auf vollständige Funktionsfähigkeit überprüfen und auftretende Fehler unverzüglich reparieren lassen.
Zuverlässiger Alarm?!
Lüftungsanlagen sollten zudem möglichst auf verschiedene Stromkreise aufgeteilt werden, an Stromkreise mit Ventilatoren dürfen keine anderen Stromverbraucher angeschlossen sein. Außerdem muss eine sofortige und zuverlässige Alarmierung des Betriebsleiters bzw. einer zuständigen Person Tag und Nacht (sog. redundante Systeme) zuverlässig gewährleistet sein, sofern die Lüftung doch ausfallen sollte.
Vorsorgen für den Ernstfall
Für den Fall, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen einmal ein Schadensfall auftritt, sollten Sie mit einer Tierertragsschadenversicherung bzw. einer Feuer-Inhaltsversicherung vorsorgen. Bei letzterer ist auf den ausreichenden Einschluss von Folgeschäden am Tierbestand zu achten. Fragen Sie dazu bei Ihrer Versicherung nach - gern geben auch die ISW-Versicherungsmakler dazu Auskunft.
Begrenzung für den Transport von Schlachtschweinen bei heißen Temperaturen
Bei heißen Temperaturen gelten für den Transport von Schlachtschweinen gemäß Tierschutztransportverordnung besondere Regeln, die Sie in Abstimmung mit Ihrem Vermarkter unbedingt beachten sollten. So müssen bei einer Außentemperatur von mehr als 30 Grad innerstaatliche Tiertransporte zum Schlachthof innerhalb von 4,5 Stunden beendet sein. Diese Vorgabe umfasst das Aufladen, die Fahrtzeit zum Schlachthof und das Abladen der Schweine. Außerdem sollten Sie unbedingt darauf achten, dass mit Tieren beladene LKW-Anhänger immer ausreichend belüftet werden und nicht separat in der Sonne stehen bleiben.
Achtung: In den vergangenen Jahren haben Tierrechtler heiße Temperaturen oftmals dazu genutzt, um in medienwirksamen Aktionen das Thema Tiertransporte aufzugreifen und potentielle Missstände zu thematisieren.
Eindringen in Schweineställe auch an heißen Tagen verhindern
Nicht nur beim Thema Tiertransporte gilt es bezüglich Tierrechtlern auf der Hut zu sein – Tierrechtler statten Schweine haltenden Betrieben bei heißen Temperaturen auch gerne Besuche ab. Denn sie nutzen es oft gezielt aus, wenn Schweinehalter teilweise zwecks zusätzlicher Lüftung ihre Stalltüren öffnen und noch dazu in der Erntezeit viel los ist auf den Betrieben. In den vergangenen Jahren hat es an heißen Tagen oft derartige Vorkommnisse mit den entsprechenden Folgeerscheinungen gegeben. Seien Sie auf der Hut und lassen Sie Stalltüren auch bei hohen Temperaturen nicht offen stehen, sondern schließen diese sicher ab.
Ärger mit Tierrechtlern? Wir unterstützen Sie!
Wenn Sie selbst merken, dass auch in Ihrem Stall Tierrechtler eingedrungen sein könnten, dann sollten Sie unbedingt aktiv werden und den Vorfall nicht auf die leichte Schulter nehmen oder gar auf sich beruhen lassen. Im Gegenteil, dann ist kurzfristiges und besonnenes Handeln Ihrerseits bis hin zur Anzeige bei der Polizei unbedingt notwendig. Wir bieten Ihnen als Mitglied jederzeit Hilfestellung an.
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