26.02.2015rss_feed

Herkunftskennzeichnung für Schweinefleisch ab 01.04.2015 – neue ISN-Lieferscheinblöcke

Achtung: Neue Regeln ab dem 01.04.2015

Achtung: Neue Regeln ab dem 01.04.2015

Die EU verschärft ab dem 01. April 2015 die Kennzeichnungspflichten für frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch. Künftig soll die Herkunft unter anderem auch bei Schweinefleisch nachvollziehbar sein. Hintergrund ist das Inkrafttreten einer EU-Verordnung zur Herkunftskennzeichnung.

 

Die neuen Kennzeichnungspflichten waren von der gesamten deutschen Wertschöpfungskette Schweinefleisch bereits im Vorfeld als viel zu bürokratisch und kostenaufwendig abgelehnt worden. Jetzt konnte zumindest eine halbwegs praxisgerechte Handhabung erarbeitet werden. Der Bundesmarktverband für Vieh und Fleisch, in dem auch die ISN Mitglied ist, hat hierzu einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet, der allgemein Zustimmung gefunden hat.

 

Wann ist ein Ferkel oder Schwein deutsch?

Danach müssen ab dem 01.04.2015 bei der Lieferung von Schlachtschweinen ergänzend zu den bisherigen Informationen (Lebensmittelketteninformationen) Angaben zur Herkunft der Tiere gemacht werden. Für die zur Schlachtung abgegebenen Schweine muss eine der folgenden Herkunftsangaben gemacht werden: Geboren und aufgezogen in Deutschland, Aufgezogen in Deutschland oder Aufgezogen in _____. Ferkel, die aus anderen EU-Staaten mit einem Gewicht von weniger als 30 kg nach Deutschland verbracht und hier als Mastschweine geschlachtet werden, können hierbei als Aufgezogen in Deutschland gekennzeichnet werden, da sie bei der Schlachtung ein Lebendgewicht von über 80 kg haben und entweder in einem Alter von unter 6 Monaten geschlachtet werden oder aber länger als 4 Monate in Deutschland gemästet werden.

 

Nachweis über Lieferschein oder -beleg

Landwirte müssen zum Nachweis der Herkunftsangaben eine ordnungsgemäße Dokumentation ihrer Ferkelbezüge sicherstellen. Dieses kann in der Regel durch Lieferscheine oder -belege in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen. Die EU-Kommission hat in ihrem Auslegungshinweis nochmals verdeutlicht, dass keine auf Einzeltieridentifikation bezogene Kennzeichnung erforderlich ist und die Angaben auf die Partie sowie deren durchschnittliche Kennzahlen zu beziehen bzw. zu berechnen sind.

 

Neue ISN-Lieferscheinblöcke entsprechen neuen Anforderungen

Die ISN hat diese neuen Anforderungen zum Anlass genommen, ihre bewährten ISN-Lieferscheinblöcke zu überarbeiten. Zusätzlich wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Rückseite der Lieferscheine abgedruckt sind, überarbeitet. Die ISN empfiehlt, bei Abgabe von Schlachtschweinen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen u.a. einen verlängerten Eigentumsvorbehalt mit den Käufern der Tiere zu treffen.

Sie können die ISN-Lieferscheinblöcke (40 Originale mit jeweils 2 Durchschlägen) im neuen DIN A 4 Format ab sofort in der ISN-Geschäftsstelle unter Tel. 05491/9665-0 oder per E-Mail unter isn@schweine.net zum Stückpreis von 5 € zzgl. Mwst. und Versandkosten bestellen.

 

ISN-Mitglieder finden im Mitgliederbereich des www.schweine.net eine pdf-Version des Lieferscheins, die Sie direkt am Bildschirm ausfüllen und dann mit Ihren Angaben fertig ausdrucken können.

Hier finden Sie den ISN-Lieferschein im Mitgliederbereich

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