30.09.2026rss_feed

GMO-Konsultationen gestartet: ISN fordert verlässliche Branchenstandards statt Bürokratie

©ISN, Canva

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Am Donnerstag steht bei den Konsultationen des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) der Schweinesektor im Mittelpunkt. Für Schweinehalter geht es dabei um weit mehr als juristische Details. Um zusätzliche Bürokratie für alle Beteiligten abwenden zu können, muss sich die Branche aus eigenem Interesse auf ohnehin rechtlich vorgegebene verbindliche Mindeststandards bei Liefervereinbarungen in der Schweinevermarktung festlegen, fordert die ISN.

 

Hintergrund der Konsultationen sind die in der EU bereits beschlossenen neuen GMO-Vorgaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Ziel der GMO-Änderung ist, die Position landwirtschaftlicher Erzeuger zu stärken und mehr Transparenz sowie Verlässlichkeit in Vertragsbeziehungen zu schaffen. Inhalt der neuen EU-Vorgaben ist die Einführung einer Verpflichtung zu schriftlichen Verträgen vor jeder Lieferung. Die Mitgliedstaaten können jedoch sektorale Ausnahmen von dieser Verpflichtung beschließen und genau darum geht es in den Konsultationen.

 

Keine einseitigen Lieferverträge zu Lasten der Schweinehalter

Die Diskussion um faire Vertragsbeziehungen ist nicht neu. Die ISN beschäftigt sich bereits seit 2021 intensiv mit Mindeststandards für Vermarktungsverträge und deren Einhaltung. Wir haben viele Liefervereinbarungen einsehen können und mussten oftmals feststellen, dass diese sehr einseitig zum Nachteil der Schweinehalter ausgestaltet waren, erläutert ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Er führt weiter aus, dass sehr häufig Konditionenverschlechterungen ermöglicht werden, die Rechte und Pflichten des Schweinehalters unklar sind oder die Vertragskonstellation derart komplex sind, dass sogar Unklarheit über die eigentlichen Vertragspartner bestehe.

Staack hält fest: Aktuell gibt es bei den Lieferverträgen aus Sicht der Schweinehalter deutlich zu viel Schatten und viel zu wenig Licht.

 

Kein verbindliches Preismodell ohne Liefervertrag

Jeder sollte sich vor Augen führen: Wenn aktuell über Preismodelle diskutiert wird, dann ist ein entsprechender Liefervertrag die unverzichtbare Basis. In diesem werden nun mal Preisformeln und Lieferkonditionen verbindlich fixiert. Das ist auch schon heute so, nur sind bislang meistens Ausnahmeregeln eingebaut, die das wieder aushebeln. Zugleich müssen wir immer wieder feststellen, dass es Marktakteure gibt, die trotz Vertrag ihre dominante Stellung im Markt zum Nachteil der Schweinehalter ausnutzen. Da werden wir natürlich weiterhin – so wie aktuell - mit aller Konsequenz im Sinne unserer Mitglieder gegenangehen. Wir kennen aber auch genügend positive Beispiele für funktionierende und faire Vertragsbeziehungen, bei denen Erzeuger, Vermarkter und Lebensmittelhändler partnerschaftlich zusammenarbeiten. Und damit eben die negativen Beispiele die positiven nicht überstrahlen, brauchen wir gemeinsame Mindeststandards, die für alle Marktteilnehmer verbindlich gelten und für mehr Verlässlichkeit sorgen, sagt Staack.

Welche konkreten Regelungen am Ende zum Zuge kommen und wie die Vorgaben in Deutschland ausgestaltet und umgesetzt werden, wird nun im Rahmen der Konsultationen zu diskutieren sein. Fest steht: Die hier getroffenen Entscheidungen werden die Vermarktungsbedingungen für Schweinehalter langfristig prägen.

 

Branche muss liefern, sonst wird es der Staat regeln

Was wir nicht wollen, ist noch mehr Bürokratie. Deshalb setzen wir uns grundsätzlich für eine sektorale Ausnahme von der schriftlichen Vertragsverpflichtung in Deutschland ein. Allerdings unter der Voraussetzung, dass es uns in der Branche gelingt, sich wirtschaftsseitig endlich auf verlässliche und klar ausgestaltete Mindeststandards in Vermarktungs- und Lieferverträgen zu verständigen. Unabhängig vom Ausgang der Konsultationen darf jeder Landwirt aufgrund der GMO-Änderungen ohnehin eine schriftliche Vereinbarung mit den entsprechenden Mindeststandards einfordern, erläutert Staack. Wenn aber das wirtschaftliche Risiko solcher Vereinbarungen weiterhin auf den Schultern der Schweinehalter abgeladen wird, dann braucht es am Ende eben leider doch den Staat!

 

Dabei sind die Vertragsinhalte im neuen § 168 der GMO genau festgelegt:

  • transparente und nachvollziehbare Preisregelungen
  • klare Vorgaben zu Mengen und Qualitäten
  • verlässliche Laufzeiten und Kündigungsfristen
  • eindeutige Zahlungsmodalitäten
  • klare Abhol- und Liefermodalitäten
  • faire Regelungen bei außergewöhnlichen Ereignissen wie Tierseuchen oder Vermarktungsstörungen

 

Zudem ist auch im Rahmen des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) detailliert beschrieben, welche Vertragspraktiken verboten sind. Diese Mindeststandards dürfen dann nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müssen in der Praxis tatsächlich eingehalten werden.

 


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