30.01.2020rss_feed

Gezerre um Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – Mehr als 30 Änderungsanträge aus den Bundesländern

Mit der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gehen maßgebliche bauliche Veränderungen des Deckzentrums einher.

Mit der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gehen maßgebliche bauliche Veränderungen des Deckzentrums einher.

Das Gezerre um die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geht weiter. Im Agrarausschuss des Bundesrates wurden in der vergangenen Woche mehr als 30 Änderungsanträge der Bundesländer, u.a. zur Neuregelung der Sauenhaltung im Kastenstand, beschlossen. Einige davon sind so schwerwiegend, dass sie für das Bundeslandwirtschaftsministerium Grund genug wären, die Verordnung nicht in Kraft zu setzen. Im nächsten Schritt wird nun der Bundesrat am 14.02.2020 über den Verordnungsentwurf abstimmen.

ISN: Der Schwebezustand und die damit verbundene fehlende Planungssicherheit hemmt nun schon seit Jahren die Betriebsentwicklungen und nimmt den Schweinehaltern jegliche Perspektive. Die Bundesländer sollten sich noch einmal die Bedeutung der Ferkelerzeugung und die Folgen der überzogenen Forderungen vor Augen führen und dann endlich zu einer fachlich fundierten Entscheidung kommen.

 

Am vergangenen Montag hat der Agrarausschuss des Bundesrates über die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) beraten. Insgesamt spricht er seine Empfehlung aus, dem vorgelegten Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministerium zuzustimmen. Allerdings hat der Agrarausschuss laut Agra Europe mehr als 30 Änderungsanträge beschlossen, von deren Annahme er eine Zustimmung abhängig macht.

 

Mehr als 30 Änderungsanträge – nicht nur zum Kastenstand

Unter anderem fordert laut Agra Europe Sachsen-Anhalt, dass den Sauen im Kastenstand schon während der Übergangsfrist ein Ruhen in ausgestreckter Seitenlage ermöglicht werden soll. Weiterhin wurden Forderungen eingereicht, die den Wegfall der Ausnahme von Kleinbetrieben mit weniger als 10 Sauen bei der Neuregelung der Kastenstandhaltung beinhalten sowie die Verkürzung der Übergangsfrist im Deckzentrum von den vorgesehenen 17 Jahren auf 10 Jahre.

Auch Änderungsanträge, welche andere Tierarten betreffen, wurden laut Agra Europe eingereicht.

 

Abstimmung im Bundesrat am 14. Februar

Am 14.02.2020 wird in der Bundesratssitzung über die Änderung der TierSchNutztV abgestimmt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat bereits angekündigt, einige der Maßgaben als mögliches Verkündungshindernis anzusehen. Sollten diese Forderungen der Bundesländer vom Bundesrat übernommen werden, droht das Bundeslandwirtschaftsministerium damit, die Verordnung nicht in Kraft zu setzen.

 

ISN meint:

Es ist zum Haare raufen. Schon vor der letzten Bundestagswahl schien die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung weit voran geschritten. Fast zweieinhalb Jahre später ist man kein Stück weiter. Der Schwebezustand und die damit verbundene fehlende Planungssicherheit hemmt nun schon seit Jahren die Betriebsentwicklungen und nimmt den Schweinehaltern jegliche Perspektive. Die Hutschnur geht aber erst richtig hoch, wenn man einige Änderungsanträge sieht, die jetzt laut Agra Europe einige Bundesländer gestellt haben. Die gewünschte nochmalige Verkürzung der Übergangszeit für die Kastenstandhaltung im Deckzentrum überfordert die schweinehaltenden Betriebe vollends. Und die Forderung, dass den Sauen auch schon während der Übergangszeit die ausgestreckte Seitenlage im Kastenstand ermöglicht werden soll, käme nahezu einer Streichung der Übergangszeit gleich. Wenn die Politik nun derartig überzieht, dann wird die Sauenhaltung in Deutschland schon sehr bald in weiten Teilen verschwinden. Dann kann auch eine Nutztierstrategie nicht mehr viel daran ändern. Die Bundesländer sollten sich noch einmal die Bedeutung der Ferkelerzeugung und die Folgen der überzogenen Forderungen vor Augen führen und endlich zu einer überlegten und fachlich fundierten Entscheidung kommen.


arrow_upward