03.09.2020rss_feed

Gemeinnützigkeit von Tierrechtsvereinen - Rechtsgutachten bestätigt gesetzgeberischen Handlungsbedarf

Pressekonferenz des landwirtschaftspolitischen Sprechers der FDP-Fraktion Dr. Gero Hocker (rechts) zur Vorstellung eines Gutachtens zum Gemeinnützigkeitsrecht (Tierrechtsorganisationen). (Bild: FDP)

Pressekonferenz des landwirtschaftspolitischen Sprechers der FDP-Fraktion Dr. Gero Hocker (rechts) zur Vorstellung eines Gutachtens zum Gemeinnützigkeitsrecht (Tierrechtsorganisationen). (Bild: FDP)

Die FDP-Bundestagsfraktion sieht ihr Vorhaben bestätigt, strengere Maßstäbe an die Gemeinnützigkeit von Vereinen und Organisationen anzulegen. Den Hintergrund bildet ein Rechtsgutachten, das der geschäftsführende Vorstand des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Osnabrück, Prof. Steffen Lampert, sowie Prof. Lars Hummel von der Universität Hamburg im Auftrag der Liberalen vorgelegt haben.

 

Die FDP hatte schon 2018 beantragt, dass Vereinen die Gemeinnützigkeit und Steuervergünstigungen aberkannt werden sollen, wenn diese Organisationen Straftaten begehen oder zu Rechtsbrüchen aufrufen.

 

Bei Rechtsverstößen handeln

Ein rechtstreues Verhalten sei elementare Voraussetzung der Anerkennung einer Organisation als gemeinnützig, heißt es in dem gestern vorgestellten Gutachten. Begründet wird dies damit, dass die mit der Gemeinnützigkeit einhergehende steuerliche Privilegierung durch die Förderung der Allgemeinheit gerechtfertigt werde. Allerdings bedeute dies nicht, dass jeder Rechtsverstoß der Anerkennung einer Organisation als gemeinnützig entgegenstehe. Es sei daher Aufgabe des Gesetzgebers, für Klarheit zu sorgen. Er müsse Anlass, Schwere und Häufung der Rechtsverstöße gewichten. Zudem solle er Maßstäbe entwickeln, inwiefern das Verhalten Dritter einer Organisation zugerechnet werden könne.

Handlungsbedarf sehen die Wissenschaftler auch hinsichtlich der Voraussetzungen, die für eine Anerkennung einer Organisation als gemeinnützig gelten müssten. So seien Vereine als nicht privilegiert anzusehen, in denen weder basisdemokratische Strukturen noch ein offener Zugang gewährleistet seien. Dies sicherzustellen, obliege ebenfalls dem Gesetzgeber.

Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker, forderte die anderen Fraktionen dazu auf, sich mit den Ergebnissen des Gutachtens auseinanderzusetzen. Er verwies auf den Antrag seiner Fraktion vom Juni 2018 zum Thema Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus. Darin hatten sich die Liberalen dafür ausgesprochen, dass Organisationen, die gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder zum Rechtsbruch aufrufen, die Gemeinnützigkeit aberkennt wird und sie nicht mehr steuerlich begünstigt werden. Hintergrund waren Aktivitäten der Tierrechtsorganisation PETA, etwa Aufrufe zu Stalleinbrüchen.

 

ISN meint:

Aus unserer Sicht sollte es selbstverständlich sein, dass Organisationen nur dann als gemeinnützig eingestuft werden dürfen, wenn sie sich an Recht und Gesetz halten. Der Aufruf zu Rechtsbrüchen sowie das Begehen von Straftaten müssen einen sofortigen Entzug der Gemeinnützigkeit zur Folge haben! Aber auch basisdemokratische Strukturen und normale Vereinsstrukturen sollten für gemeinnützige Organisationen eigentlich selbstverständlich sein. Es darf nicht sein, dass Organisationen erhebliche Vorteile durch die Gemeinnützigkeit genießen, sich gleichzeitig jedoch nicht gesetzeskonform verhalten!

Vor dem Hintergrund der zahlreichen mehr als fragwürdigen Aktivitäten der Tierrechtler in den vergangenen Jahren in Deutschland besteht hier dringender politscher Handlungsbedarf!


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