27.05.2022rss_feed

Gebührensätze für Tierärzte sollen angehoben werden

Die Bundesregierung plant eine Anhebung der Tierarztgebühren ©ISN

Die Bundesregierung plant eine Anhebung der Tierarztgebühren ©ISN

Tierärztliche Leistungen könnten in Zukunft teurer werden. Das Bundeskabinett hat diese Woche einer Neuauflage der Tierärztegebührenordnung zugestimmt, die eine Anpassung der Gebührensätze vorsieht. Sollte der Bundesrat der Neufassung zustimmen, wird sie voraussichtlich im Oktober 2022 in Kraft treten.

 

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch die vom Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegte Neufassung der Tierärztegebührenordnung beschlossen. Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) soll die neue Verordnung die tierärztlichen Leistungen sowohl an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand als auch die Gebührensätze an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis anpassen.

 

Gebührenanpassung an modernste Untersuchungsverfahren

Das BMEL weist darauf hin, dass modernste Untersuchungsverfahren, wie die Kernspintomografie von Tierärztinnen und Tierärzten angemessen abgerechnet werden und die Kosten für die Behandlung entsprechend steigen müssten. Nur so könne der Fortbestand vieler Tierarztpraxen ermöglicht und die Attraktivität der kurativen Tätigkeit, der tierärztlichen Notdienste und der flächendeckenden tierärztlichen Nutztierbetreuung erhöht werden. Gestützt wird die Anhebung der Gebühren für Tierärzte durch eine Studie, die das BMEL bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Auftrag gegeben hatte und die im November 2021 veröffentlicht wurde. Die Studie habe ergeben, dass die einfachen Gebühren nicht mehr ausreichen, so das BMEL. Die Anpassung der Gebührensätze soll auf wissenschaftlicher Basis erfolgen. Die Neufassung der Tierärztegebührenordnung muss noch vom Bundesrat beschlossen werden. Sie wird voraussichtlich im Oktober 2022 in Kraft treten.

 

Die Neufassung der Tierärztegebührenordnung finden Sie hier.


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