03.12.2025rss_feed

Futtermittel: Schweiz erlaubt tierische Proteine

© ISN

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Ab dem kommenden Jahr dürfen in der Schweiz wieder bestimmte verarbeitete tierische Proteine in Futtermitteln für Schweine und Geflügel verwendet werden. Dazu hat die Regierung jetzt die Gesetzgebung angepasst. Für den Einsatz gelten allerdings sehr strenge Auflagen, berichtet Agra Europe.

 

Ab dem 1. Januar 2026 wird es in der Schweiz wieder möglich, bestimmte verarbeitete tierische Proteine in Futtermitteln für Schweine und Geflügel zu verwenden. Vorgesehen sind aber sehr strenge Auflagen.

 

Geflügel- und Insektenproteine in der Schweinefütterung einsetzbar

Konkret können Geflügelproteine für Schweine und umgekehrt Schweineproteine für Geflügel eingesetzt werden. Entsprechende rechtliche Änderungen hat die Regierung jetzt beschlossen. Ziel ist es, Nebenprodukte von gesunden Tieren künftig besser zu verwerten. Zudem wird die Verwendung von Insektenproteinen, die bisher nur für Nutzfische zulässig war, auf Schweine und Geflügel ausgeweitet.

 

Gelatine und Kollagen für Schweine erlaubt

Weiterhin verboten bleibt aber der Einsatz verarbeiteter tierischer Proteine in der Fütterung von Wiederkäuern. Diese Maßnahme war 2001 zur BSE-Bekämpfung eingeführt worden und bleibt in Kraft. Tierische Nebenprodukte mit hohem Risiko, zum Beispiel Tierkörper, bleiben hingegen in der Tierernährung verboten. Nebenprodukte mit mäßigem Risiko dürfen weiterhin als Dünger verwendet werden, müssen dazu aber für Tiere ungenießbar gemacht werden. Erlaubt ist es aber künftig, Gelatine und Kollagen von Wiederkäuern an Nichtwiederkäuer zu verfüttern.


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