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Wichtig: Frist zur Meldung an HIT-Antibiotikadatenbank endet am 14. Juli!

14 Juli Postit

Bitte denken Sie rechtzeitig an die Meldung Ihrer Bestandsdaten und der Verwendung von Antibiotika an die staatliche HI-Tier Datenbank – sämtliche Daten aus dem ersten Halbjahr 2018 müssen bis spätestens 14. Juli 2018 übermittelt werden.

 

Tierbestand an die HI-Tier Antibiotikadatenbank übermitteln

Bis zum 14. Juli müssen sämtliche Tierbewegungen und Tierbestände der vergangenen sechs Monate, also vom 01. Januar bis 30. Juni 2018, übermittelt werden. Zukäufe, Verkäufe und Verluste sind dabei datumsgenau anzugeben, ebenso wie die in die Ferkelaufzucht eingestallten Ferkel und die Versetzungen in die Mast.

 

Meldung zur Abgabe von Antibiotika an QS und HIT/TAM-Datenbank

Mit der Eingabe der Arzneimittel-Abgabe- und -Anwedungsbelege (AuA-Belege) in die QS-Datenbank können Sie als Tierhalter auch Dritte, wie zum Beispiel Ihren Tierarzt beauftragen. Beauftragen Sie in dem Fall auch QS, diese Daten an die staatliche HIT/TAM-Datenbank zu übertragen. Wer diese Option gewählt hat, hat bis Mittwoch, 11. Juli 2018 (13:00 Uhr) die Gelegenheit, seine Daten in der QS-Antibiotikadatenbank zu prüfen und ggf. anzupassen.

 

Wenn Sie keinen Dritten zur Eingabe der AuA-Belege beauftragt haben, müssen Sie die Daten bis zum 14. Juli selbst in die Datenbank eingeben.


Eine Anleitung für die Eingaben in die staatliche Datenbank finden Sie hier

Falls Sie im 1. Quartal 2018 in einem Ihrer Produktionszweige keine Antibiotika eingesetzt haben, denken Sie bitte an die Nichteinsatzmeldung in der QS-Antibiotikadatenbank Vetproof oder beauftragen Sie Ihren Tierarzt.


Tierhalterversicherung an die zuständige Behörde schicken

 

Mit der Tierhalterversicherung versichern Sie als Tierhalter schriftlich, bei der Behandlung der Tiere nicht von den Anweisung des Tierarztes abgewichen zu sein. Sie können das Formular ebenfalls bei uns im Mitgliederbereich herunterladen.


Vorlage für die „Tierhalter-Versicherung“

ISW Hitmelder Qr

ISN-Tipp: ISW-HITMELDER für Bestandsregister und HIT-Meldungen

Mit dem ISW-HITMELDER können Sie als Schweinehalter ihr Bestandsregister online auf einer von der ISW zur Verfügung gestellten Plattform führen. Die Meldungen an HI-Tier gemäß Viehverkehrsverordnung (Zugänge, Bestand) bzw. Tierarzneimittelgesetz (TAM) können aus dem online geführten Bestandsregister heraus abgegeben werden, entweder automatisch oder auf Knopfdruck.

 

Mit dem ISW-HITMELDER vereinfacht sich die Führung des Bestandsregisters für Schweine und die Abgabe der Meldungen an HI-Tier deutlich. Die Tierbewegungen (Zugänge und Abgänge) können Sie direkt am PC eingeben oder bequem mit der Schweine-App der ISN von unterwegs bzw. direkt aus dem Stall. Komfortabel können aus dem Datenbestand heraus alle erforderlichen Meldungen abgegeben werden. Das Bestandsregister kann zudem jederzeit in Papierform ausgedruckt werden, so dass es für mögliche Betriebskontrollen zur Verfügung steht.

ISN-Mitglieder können sich kostenfrei unter www.hitmelder.de registrieren und dort ein Benutzerprofil einrichten. Anschließend werden Sie dann für die Nutzung des ISW-HITMELDERS freigeschaltet. Auf der Internetseite befindet sich auch eine Kurzbeschreibung zur Funktionalität.

Die Schweine-App, die neben dem HITMELDER auch noch aktuelle Meldungen und Preise bietet, können Sie mit Ihrem Smartphone kostenfrei im App-Store bzw. im Play-Store herunterladen.


Registrieren Sie sich als ISN-Mitglied hier kostenlos, um den Hitmelder nutzen zu können

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