02.12.2020rss_feed

Förderprogramm Stallumbau aus dem Corona-Konjunkturpaket bis 2022 verlängert

Das mit den 300 Mio. Euro aus dem Corona-Konjunkturpaket bestückte Programm soll sauenhaltenden Betrieben die Anpassung an die Neuregelung der Kastenstandhaltung finanziell erleichtern

Das mit den 300 Mio. Euro aus dem Corona-Konjunkturpaket bestückte Programm soll sauenhaltenden Betrieben die Anpassung an die Neuregelung der Kastenstandhaltung finanziell erleichtern

Die Förderperiode für das Bundesprogramm Stallumbau aus dem Corona-Konjunkturpaket wird über das Jahr 2021 hinaus verlängert. Die Mittel sollen – anders als zunächst angedacht – in das Jahr 2022 übertragen werden können, gab das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bekannt.

ISN: Auch mit der Fristverlängerung kann das Förderprogramm nur einer Handvoll Schweinehaltern helfen, die meisten Sauenhalter gehen weiter leer aus.

 

Im September legte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Förderrichtlinie für das Bundesprogramm Stallumbau vor. Das mit den 300 Mio. Euro aus dem Corona-Konjunkturpaket bestückte Programm soll sauenhaltenden Betrieben die Anpassung an die Neuregelung der Kastenstandhaltung finanziell erleichtern. Sauenhalter können bereits heute schon die Förderung für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Sauenhaltung beantragen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Und die haben es in sich, so dass die meisten Betriebe von dem Fördertopf nicht profitieren können. Einer der größten Haken ist, dass das Bauvorhaben bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein muss, soll nun geändert werden. Ebenso soll laut BMEL auch geprüft werden, ob die Antragsfrist verlängert werden kann.

 

Haushaltsausschuss beschließt Übertragbarkeit der Mittel in das Jahr 2022

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat nun auf die Kritik an den Rahmenbedingungen der Förderung reagiert. Wie das BMEL gestern bekannt gab, wird die Förderperiode über das Jahr 2021 hinaus verlängert. Die Befristung des Bundesprogramms auf Ende 2021 ergebe sich aus der Tatsache, dass das Geld aus dem Corona-Konjunkturpaket stamme. Da Planung und Bau solcher Vorhaben länger dauern würden, habe der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestag in seiner Bereinigungssitzung vergangene Woche beschlossen, eine Übertragbarkeit der Mittel in das Jahr 2022 zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund werde das Bundesministerium auch eine Verlängerung der Antragsfrist, die bisher auf Ende März 2021 festgelegt ist, prüfen. Abzuwarten sei aber zunächst die Verabschiedung des Bundeshaushalts durch den Deutschen Bundestag nächste Woche.

 

Die ISN meint:

Ein Fördertopf nutzt nur, wenn die Betriebe auch drankommen. Deshalb ist es natürlich gut, dass die Rahmenbedingungen nun nachgebessert werden sollen. Trotzdem sind nach wie vor die Hürden sehr hoch und auch die Umsetzungsfrist ist nach wie vor ambitioniert. Denn die Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist noch nicht rechtskräftig und eine Baugenehmigung ist nicht in wenigen Wochen oder Monaten zu bekommen - wenn sie überhaupt erteilt wird! Für die meisten Betriebe wird deshalb auch die Verlängerung des Förderzeitraumes um ein Jahr nicht wirklich helfen – auch dann nicht, wenn die Antragsfrist ebenfalls entsprechend nach hinten verschoben wird. Zudem bleiben die weiteren Kritikpunkte, wie die Förderquote von 40 %, die angesichts der hohen Investitionssummen nicht reichen wird.

Unsere Bewertung ist klar: So wie das Förderprogramm ausgewiesen wurde, kann nur einer Handvoll Schweinehaltern geholfen werden, welche jetzt schon fertige Konzepte und weit gediehene Bauanträge auf dem Weg haben. Die restlichen Sauenhalter gehen leer aus. Da kann auch eine Übertragung der Mittel in das Jahr 2022 nicht viel ändern.


Förderprogramm Stallumbau geht an den Start - ISN: Praxisuntauglich und zum Scheitern verurteilt

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