Ferkelkastration: Schlachter müssen endlich Gas geben statt zu bremsen
Schweinehalter müssen bald eine Entscheidung treffen, ob sie zukünftig auf die Kastration männlicher Ferkel verzichten können. Da dürfen die Schlachter nicht mehr auf der Bremse stehen.
In einer Umfrage hat das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) bei den zehn größten Schlachtunternehmen Deutschlands die Positionen zu den alternativen Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration abgefragt. Größtenteils wird die Kastration unter Inhalationsnarkose bevorzugt. Einigkeit herrscht auch in der Einschätzung, dass die Vermarktung von Eberfleisch schwierig ist. Gegensätzliche Aussagen werden zur Fleischqualität und Vermarktbarkeit von immunkastrierten Tieren gemacht.
ISN: Die Umfrage unter den Schlachtern macht noch einmal deutlich, dass sie die Problemlösung auf die Schweinehalter abwälzen wollen: Alle Verfahren werden akzeptiert, jedoch nicht gleichwertig bezahlt. Das ist scheinheilig! Die Schweinehalter müssen schon bald eine Entscheidung treffen, ob sie zukünftig auf die Kastration ihrer Ferkel verzichten können. Sollte keine gesicherte Vermarktung von Eberferkeln möglich sein, müssen die Sauenhalter nach Wegen für die Fortsetzung der Kastration suchen.
Umfrage legt Positionen von Schlachtunternehmen offen
Bis Ende des Jahres müssen Ferkelerzeuger für ihren Betrieb eine Alternative zur betäubungslosen Kastration gefunden haben, denn ab 01.01.2021 ist diese nicht mehr zulässig. Aktuell stehen Ferkelerzeugern dann die vier Möglichkeiten Jungebermast, Jungebermast mit Immunokastration, Inhalationsnarkose mit Isofluran und Injektionsnarkose zur Verfügung. Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) hat Ende 2019 eine Umfrage bei den zehn größten Schlachtunternehmen in Deutschland durchgeführt und nun die Ergebnisse veröffentlicht. Dabei wurden unter anderem nach Präferenz oder Ausschluss einzelner Methoden gefragt sowie zu Abrechnungsverfahren und Vermarktungsmöglichkeiten.
Bei den Antworten wurde deutlich, dass die Schlachtunternehmen Eber und Immunokastraten überwiegend nicht bevorzugen und teilweise sogar ganz abgelehnen. Insbesondere die geringere Fleischqualität und die aufwendige Sortierung werden als Gründe genannt. Tummel setzt als einziges Unternehmen auf Improvac und begründet dies gegenteilig zu den anderen Aussagen mit einer hervorragenden Fleischqualität.
Einigkeit bei Tönnies, Vion und Westfleisch: Akzeptanz von allen Alternativen
Die drei größten Schlachtunternehmen in Deutschland Tönnies, Vion und Westfleisch fahren den gemeinsamen Konsens, grundsätzlich alle vom Gesetzgeber zugelassenen Verfahren zu akzeptieren. Die Vermarktungsmöglichkeiten schätzen sie allerdings unterschiedlich schwierig ein.
Dr. André Vielstädte, Leiter der Unternehmenskommunikation bei Tönnies, erläuterte, dass das Unternehmen keine Präferenz für eine oder mehrere Alternativen habe. Bereits seit 2009 würden Masteber ohne Mengenbegrenzung angenommen und nach einer eigenen Preismaske abgerechnet. Immunokastraten wurden schon im Rahmen des Projekts 100.000 Improvac-Tiere
des Bauernverbands geschlachtet. Die Abrechnung erfolge über die Preismaske für Schlachtschweine mit einem Abzug von 0,03€/kg SG. Der Abzug ergebe sich aus den Aufwendungen für zusätzliche Sensorik, denn alle Masteber und alle Immunokastraten werden bei Tönnies konsequent einer Geruchsprüfung unterzogen. Die verschiedenen Kategorien eignen sich für verschiedene Verwendungszwecke. Beim Absatz des Fleisches findet dies Berücksichtigung,
so Vielstädte. Dadurch steige allerdings der logistische Sortieraufwand deutlich.
Vion äußerte sich ähnlich und betonte, dass keine Variante ausgeschlossen werde und sogar alle angelieferten Tiere gleichwertig abgerechnet werden. Bevorzugt werde die Kastration unter Betäubung. Da auf dem Markt Eberfleisch und das von Immunokastraten zum Teil abgelehnt werde, bedeute das für das Unternehmen eine aufwendige Selektion, die bei 100 Teilstücken fast unmöglich sei, so Dr. Heinz Schweer, Direktor Landwirtschaft bei Vion Deutschland. Es gebe keine Mengenbegrenzung für Eber oder immunkastrierte Tiere, aber die Nachfrage sei begrenzt, so Schweer weiter. Insbesondere den Export sehe er deshalb durch die bisher zugelassenen Methoden beeinträchtigt.
Westfleisch stellte ebenfalls heraus, dass alle gesetzlich zugelassenen Methoden akzeptiert würden. Für die Kastration unter Betäubung warte man noch auf die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zugelassene Geräte, die möglichen Verfahren seien aber grundsätzlich vorhanden. Ganz auf eine Kastration verzichten könne man jetzt schon bei 25 % der Schweine aus vertraglich gebundenen Erzeugerbetrieben. Trotzdem verweist Westfleisch darauf, dass es deutliche Unterschiede in der Vermarktbarkeit gibt und diese nicht für alle Verfahren uneingeschränkt sei. Der Absatzmarkt für Eberfleisch sei begrenzt, da die Produkteigenschaften weniger für die Weiterverarbeitung geeignet seien und das Fleisch zum Beispiel für die Rohschinkenherstellung nicht in Frage komme. Entsprechend werden Eber auch bei der Abrechnung differenziert betrachtet. Auch den Markt für Immunokastraten schätzt das Unternehmen nur als Nische ein.
Goldschmaus Gruppe und Contifleisch setzen auf Inhalationsnarkose
Dr. Gerald Otto, Leiter Tierschutz, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit bei der Goldschmaus Gruppe, äußerte sich sehr konkret zur Fragestellung. Das Unternehmen setze auf die Inhalationsnarkose mit Isofluran und wolle im nächsten Jahr die ersten Geräte in den Einsatz bringen. Die Vorteile liegen für Otto auf der Hand: das Verfahren sei seit Jahren erprobt und biete zukünftig die Möglichkeit es mit anderen zootechnischen Maßnahmen zu kombinieren. Außerdem könne die hohe Qualität von Fleisch und Fleischwaren mit der Inhalationsnarkose erhalten bleiben. Da die Goldschmaus Gruppe dies bei Eberfleisch und Fleisch von immunkastrierten Tieren nicht gegeben sieht, werden Eber und Immunokastrate nicht angenommen.
Ebenso will es Contifleisch handhaben. Für den bayrischen Markt werden unter Inhalationsnarkose kastrierte Tiere bevorzugt. Eber und Immunokastrate lehne das Unternehmen aufgrund technologischer Probleme ihrer Kunden insbesondere in Italien aber auch in Deutschland bei der Schinken- und Bauchspeckproduktion ab. Auch seien die Sortierungsmöglichkeiten des mittelständischen Unternehmens nur begrenzt.
Tummel für Improvac und gegen Ebermast
Tummel positioniert sich ebenfalls klar gegen die Ebermast. Als Begründung nennen Reinhard Daldrup, Abteilung Einkauf, QM-Systeme, Landwirtschaft und Ralf Tummel, Inhaber und Geschäftsführer mehrere Punkte. Zum einen sei bei Eberfleisch die gewohnte Fleischqualität nicht gegeben und es könne zu möglichen Geruchsabweichungen kommen. Zum anderen lehne man die Ebermast aus Tierschutzaspekten ab. Auch schätzt das Unternehmen die Vermarktung und den Export als sehr schwierig ein.
Als einziges Unternehmen bevorzugt Tummel die Anwendung von Improvac. Die Erfahrungen in Mast und Schlachtung seien durchweg positiv. Im Rahmen eines Projekts wurden 3500 Immunokastrate geschlachtet und die Ergebnisse sprächen für sich: Fleischfarbe, Fleisch-Fett-Verhältnis, Aroma und Unversehrtheit der Haut seien laut Tummel durchgehend hervorragend. Entsprechend rechnet Tummel die Immunokastraten ohne Abzüge nach der normalen Schweinemaske ab. Ebenfalls akzeptiere das Unternehmen die Inhalationsnarkose. Bei beiden Verfahren sieht Tummel keine Auswirkungen auf die Vermarktung. Bei der Immunokastration gelte es den Verbraucher bei Unsicherheiten aufzuklären.
ISN meint:
Es sind noch knapp 10 Monate bis zum Ende der betäubungslosen Ferkelkastration in Deutschland. Das ist eine kurze Zeit, in der die Schlachtunternehmen ihre Hausaufgaben machen müssen. Mit Ausnahme eines Unternehmens stehen beim Thema Improvac jedoch alle Schlachter auf der Bremse. Obwohl man offen für dieses Verfahren sei, sind die Abrechnungsmodalitäten kein wirklicher Anreiz für Schweinehalter, die Immunokastration als Lösung zu wählen. Das ist scheinheilig! Gerade die Top3 der Schlachter wäre gut beraten, dem Beispiel von Tummel zu folgen und die Immunokastration gleichwertig zu behandeln.
Die Schweinehalter, speziell die Sauenhalter müssen schon bald eine Entscheidung treffen, ob sie zukünftig auf die Kastration ihrer Ferkel verzichten können. Sollte aufgrund der Widerstände von Seiten der Schlachtbetriebe keine gesicherte Vermarktung von Eberferkeln möglich sein, müssen die Sauenhalter nach Wegen für die Fortsetzung der Kastration suchen. Bei einer Entscheidung für die Inhaltationsnarkose, sind Investitionen notwendig und für die Zuschüsse von der BLE für die Anschaffung der notwendigen Geräte sind feste Fristen einzuhalten.