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Ferkelkastration: Bund fördert Anschaffung von Narkosegeräten

Die Ferkelkastration darf ab 01.01.2021 nur noch unter Narkose erfolgen.

Die Ferkelkastration darf ab 01.01.2021 nur noch unter Narkose erfolgen.

Ab dem 01. Januar 2021 dürfen Ferkel nur noch unter vollständiger Schmerzausschaltung kastriert werden. Landwirte dürfen mit einem Sachkundenachweis die Vollnarkose mit dem Tierarzneimittel Isofluran selbstständig durchführen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat nun Mittel bereitgestellt, um Landwirte bei der Anschaffung von Narkosegeräten finanziell zu unterstützen.

 

Kastration in Zukunft nur noch unter Vollnarkose

Ab dem 01. Januar 2021 dürfen auch Ferkel unter acht Tagen nur noch unter vollständiger Schmerzausschaltung kastriert werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat zur Umsetzung dieser Maßnahme eine Verordnung (FerkBetSachkV) erlassen, die es Landwirte oder anderen sachkundigen Personen ermöglicht, die Vollnarkose mit dem Tierarzneimittel Isofluran durchzuführen. Voraussetzung ist ein Sachkundenachweis, der in theoretischen und praktischen Lehrgängen erlangt werden kann.

 

BMEL fördert Anschaffung von Narkosegeräten

Da die Anschaffung der benötigten Narkosegeräte mit hohen Kosten für den landwirtschaftlichen Betrieb verbunden ist, hat das BMEL eine Förderung beschlossen, die heute in Kraft tritt. Insgesamt wurden 20 Mio. Euro zur finanziellen Unterstützung zur Verfügung gestellt. Getragen werden bis zu 60 % der Gerätekosten bzw. maximal bis zu 5.000 Euro je Unternehmen. Ab sofort können die entsprechenden Förderanträge gestellt werden.
Die Förderung beantragen können Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die im Bereich der Ferkelerzeugung tätig und in Deutschland niedergelassen sind.

Achtung: Das Narkosegerät darf erst nach Bewilligung des Förderantrags angeschafft werden. Für bereits vorhandene oder vor Antragstellung bzw. dessen Bewilligung gekaufte Narkosegeräte wird keine Förderung gewährt.

Das sieht die Verordnung (FerkBetSachkV) konkret vor:

Um den Sachkundenachweis zu erlangen, müssen zunächst Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehören:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • erforderliche Zuverlässigkeit
  • einschlägige Berufsausbildung bzw. ein einschlägiges Studium oder berufliche Erfahrung im Umgang mit Ferkeln

 

Zudem sieht die Verordnung folgende Voraussetzungen zur Erlangung des Nachweises vor:

  • einen theoretischen Lehrgang
  • eine theoretische Prüfung im Anschluss an den Lehrgang
  • eine Praxisphase unter Anleitung eines fachkundigen Tierarztes im Anschluss an den theoretischen Teil
  • eine praktische Prüfung im Anschluss an die Praxisphase

 

Weitere Informationen zur Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose)

  • Die Richtlinie tritt am 31.01.2020 in Kraft
  • Gefördert werden nur solche Geräte, die im Hinblick auf Tierschutz, Anwendersicherheit und Umweltschutz zertifiziert sind.
  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 60 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben gewährt (Beihilfeintensität).
  • Die Zuwendung ist auf maximal 5.000 Euro begrenzt je Sauenhalter.

 

Landwirtschaftliche Betriebe können noch bis zum 1. Juli 2020 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Fördermittel beantragen. Anträge können online im elektronischen Antragssystem sowie schriftlich auf dem Postweg unter Verwendung der im Internet veröffentlichten Antragsformulare gestellt werden.


Auf dieser Seite der BLE finden Sie die Anträge und weitere Erläuterungen dazu

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