30.04.2015rss_feed

Fehlende Daten: Holpriger Start für staatliche Antibiotikadatenbank

Antibiotika Kuehlschrank

Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung haben tausende Nutztierhalter keine Meldungen in die staatliche Antibiotikadatenbank abgegeben.

Dazu wären sie laut Arzneimittelgesetz bei einer bestimmten Größe ihrer Tierbestände ab dem 1. Juli 2014 aber verpflichtet gewesen. In Nordrhein-Westfalen sollen von gut 11 000 meldepflichtigen Betrieben nur rund 8 700 Informationen über ihren Antibiotikaeinsatz mitgeteilt haben; in Schleswig-Holstein fehlten Angaben von 40 % der landwirtschaftlichen Unternehmen, in Baden-Württemberg von mehr als der Hälfte.

 

Am 1. April hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstmals Auswertungsergebnisse über den Antibiotikaeinsatz veröffentlicht. Doch scheint die Aussagekraft der Daten zweifelhaft zu sein, denn eine Nichtmeldung wird vom System automatisch als kein Antibiotikaeinsatz gewertet. Die durchschnittliche Therapiehäufigkeit wird dadurch nach unten gedrückt; Betriebe die diese Kennzahl überschreiten, müssen laut Gesetz Gegenmaßnahmen ergreifen.

 

Schmidt: Vollzugsdefizite abstellen

Vor dem Hintergrund der Startschwierigkeiten des Antibiotikamonitorings warnte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt heute vor einer Grundsatzkritik am Minimierungsziel. Mein Ziel ist die konsequente Erfassung und - auf dieser Grundlage - die kontinuierliche Senkung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung. Wenn es tatsächlich gravierende Meldelücken und damit Vollzugsdefizite in den Bundesländern geben sollte, sind diese von den zuständigen Behörden abzustellen, so der Bundesminister.

Die ISN meint:

Der Versuch des Rechercheverbundes die augenscheinlichen administrativen Startschwierigkeiten zu einem Skandal zu puschen, zeigt aus Sicht der ISN mal wieder, dass den Redakteuren nicht an sachlicher Aufklärung gelegen ist. Der allergrößte Teil der Betriebe hat die Daten eingetragen, unterstreicht ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Allerdings: Der Erklärungsbedarf für die Eingaben in die Datenbanken war bei den Landwirten enorm groß. Das Beratungsangebot der Länderbehörden hingegen zum Teil erschreckend klein und viel zu kurzfristig.

Sowohl das staatliche als auch das wirtschaftsgetragene Antibiotikamonitorring legen die erforderlichen Voraussetzungen für eine gezielte Senkung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung. Wie bei vielen Großprojekten mit Stichtagsumsetzung kann der Motor zum Start etwas stottern, erklärt Staack weiter.

Grundsätzlich stellt die ISN sich hinter die Aussage des Bundesministers: Wenn es in einem Bundesland eine hohe Zahl von Nichtmeldern gibt, ist es selbstverständlich Aufgabe der zuständigen (Landes-)Behörde, dem nachzugehen. Die Rechtslage ist klar: Wer angewendet hat, muss melden. Wer angewendet hat und nicht meldet, verstößt gegen das Arzneimittelgesetz.


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