23.06.2021rss_feed

EU-Umweltausschuss stimmt für Zulassung von Tiermehlen in der Schweinefütterung

Mit einer Lockerung der Verfütterungsverbotes könnten Schweine demnächst wieder von den wertvollen tierischen Eiweißen protitieren (Bild ©ISN/ Jaworr, Canva)

Mit einer Lockerung der Verfütterungsverbotes könnten Schweine demnächst wieder von den wertvollen tierischen Eiweißen protitieren (Bild ©ISN/ Jaworr, Canva)

Durch die Zustimmung des Umweltausschusses des EU-Parlaments könnte das Verfütterungsverbot tierischer Produkte bald wieder gelockert werden. So sollen Tiermehle von Schweinen zukünftig wieder an Geflügel verfüttert werden dürfen und Geflügelmehle wieder im Schweinefutter erlaubt werden.

ISN: Das ist der richtige Weg, denn tierische Proteine sind ernährungsphysiologisch für Schweine hoch wertvoll. Auch aus Gründen der Nachhaltigkeit ist eine Rückführung dieser Rohstoffe in den Nährstoffkreislauf zu begrüßen.

 

Mehrheit stimmt für Zulassung

Der CDU-Europaabgeordnete Jens Gieseke gab gestern in einer Meldung bekannt, dass der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments sich mit einer knappen Mehrheit von 39 zu 35 Stimmen für eine Zulassung der Verfütterung tierischer Nebenprodukte ausgesprochen hat. Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, die Verfütterung tierischer Nebenprodukte vom Schwein an Geflügel zu erlauben. Ebenso sollen tierische Nebenprodukte von Geflügel an Schweine verfüttert werden können.

 

Potenzial tierischer Proteine nutzen

Jens Gieseke (CDU), Mitglied im Umweltausschuss und verantwortlicher EVP-Berichterstatter für das Dossier, sieht beim Einspruch gegen die Verfütterung inhaltliche Mängel. Grüne und Linke ignorieren die wissenschaftliche Einschätzung der europäischen Agentur EFSA. Sie verwenden falsche Definitionen und ziehen absurde Schlussfolgerungen. Für ihn gibt es keine wissenschaftliche Basis für die Aufrechterhaltung des Verbotes. Die Verfütterung von tierischen Proteinen sei im Sinne des Green Deal. PAP (processed animal protein), das heute bei der Schlachtung von Tieren übrigbleibe, werde verbrannt oder ins EU-Ausland exportiert. Um den Proteinbedarf von Schweinen und Geflügel zu decken, werde Soja aus Übersee importiert. Während die wertvollen tierischen Proteine exportiert werden, importieren wir tonnenweise Soja. Das kann doch nicht im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sein, so Gieseke weiter. Im Zuge des Kommissionsvorschlages sei nun auch die Verfütterung von Insekten an Schweine und Geflügel möglich.

 

EFSA sieht kein BSE-Risiko

Die Argumentation, dass es durch die Zulassung von PAP zu Kreuzkontaminationen oder zu Verunreinigungen im Rinderfutter und damit zu einem erneuten Ausbruch von BSE kommen könnte, sei nicht stichhaltig. Wir erlauben hier nur die Verfütterung von Schweinen an Geflügel sowie von Geflügel an Schweine. BSE ist aber eine reine Wiederkäuerkrankheit, so Gieseke. Zudem sieht der Vorschlag strenge Produktionskriterien wie separate Produktionslinien vor. Außerdem gibt es heute hinreichende Testmöglichkeiten für den Nachweis von PAP in Tierfutter. Es gilt eine Null-Toleranz-Grenze. Kontaminiertes Futter müsste entsorgt werden, sobald PAP in Rinderfutter oder eine Kreuzkontamination festgestellt wird. Auch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA sieht bei einer Wiederzulassung keine Gefahr für die menschliche oder tierische Gesundheit ausgehen.

 

Hintergrund: Verfütterung von Tiermehlen seit 20 Jahren verboten

Im Zuge der BSE-Krise vor gut 20 Jahren wurde in der EU die Fütterung von verarbeitetem tierischem Eiweiß (PAP) bei allen Tierarten verboten. Damals gab es noch keine Möglichkeit, das Futter von Rindern zuverlässig auf PAP-Kontamination zu untersuchen. Als Vorsichtsmaßnahme wurde deshalb die gesamte Verarbeitung von PAP in Tierfutter untersagt. Mittlerweile besteht jedoch die Möglichkeit PAP-Kontaminationen nachzuweisen – beispielsweise mit den nun weitläufig bekannten PCR-Tests. Zudem gilt BSE in Europa als besiegt. Die Kommission hat daher in einem delegierten Rechtsakt entschieden, Ausnahmen von der allgemeinen Verbotsregelung vorzunehmen, um die Fütterung von Geflügel mit PAP, das von Nutzinsekten und von Hausschweinen stammt, sowie die Fütterung von Schweinen mit PAP, das von Nutzinsekten und von Geflügel stammt, zuzulassen.

 

Die ISN meint:

Es ist ein gutes Signal, dass das EU-Parlament diesen richtigen Weg nun mitträgt. Tierische Proteine sind ernährungsphysiologisch für Schweine hoch wertvoll. Auch aus Gründen der Nachhaltigkeit ist eine Rückführung dieser Rohstoffe in den Nährstoffkreislauf zu begrüßen. Mit den heutigen Möglichkeiten zur Rückverfolgbarkeit bei der Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten haben sich die Voraussetzungen gegenüber der in früheren Jahren praktizierten Tiermehlverarbeitung und -verfütterung deutlich verbessert.

 


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