EU-Tiergesundheitsrecht: Erweiterte Aufzeichnungspflicht für Schweinehalter
Schweinehalter müssen ab sofort neue Aufzeichnungspflichten in ihrem Betrieb umsetzen, da es eine Anpassung des EU-Tiergesundheitsrecht gab (Foto © ISN/Jaworr)
Durch eine Anpassung des Europäischen Tiergesundheitsrechts gibt es neue Vorschriften für die Aufzeichnungspflicht in tierhaltenden Betrieben, die u.a. auch Schweinehalter betreffen. Die erneuerten Anforderungen wirken sich auch auf die Cross Compliance-Verpflichtungen im Rahmen der EU-Agrarförderung aus.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat darauf aufmerksam gemacht, dass die Vorschriften des EU-Tiergesundheitsrechts geändert wurden. Die Neuregelungen sehen erweiterte Anforderungen zur Identifizierung, Registrierung sowie Rückverfolgbarkeit von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen vor.
Tierarztbesuche müssen zukünftig dokumentiert werden
Die Neuregelungen betreffen die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten in den Betrieben. Künftig müssen auch die Ergebnisse von Tiergesundheitsbesuchen durch Tierärzte sowie Testergebnisse von untersuchten Tieren dokumentiert werden. Die Dokumentation ist auf Papier oder in elektronischer Form möglich.
Neuregelung gilt ab sofort
Die Änderungen im EU-Tiergesundheitsrecht sind bereits in Kraft, die neuen Anforderungen gelten somit bereits. Weitere Auskünfte erteilen die nach Landesrecht zuständigen Behörden.
Cross Compliance-Empfänger werden kontrolliert
Im Rahmen der Cross Compliance wird auch kontrolliert, ob Zahlungsempfänger von EU-Agrarförderung, die Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel), Schweine, Schafe und Ziegen halten, die erweiterten Anforderungen beachten. Ausgenommen sind Unternehmen, die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen. Verletzungen der Aufzeichnungspflichten können dazu führen, dass Zahlungen gekürzt werden.