22.06.2022rss_feed

EU-Krisenhilfe: BMEL legt Verordnung für Anpassungsbeihilfe vor

© Canva, ISN

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat nun Details zu der angekündigten 180 Millionen Euro-Krisenhilfe vorgelegt. Der entsprechende Verordnungsentwurf für die sogenannte Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren ist den Bundesländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden. Anspruchsberechtigt sind u.a. auch Betriebe aus der Schweinehaltung.
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SN: Die Unterstützung der krisengeschüttelten Landwirte ist zu begrüßen, auch wenn die Zahlungen nur einen Bruchteil der tatsächlichen aktuellen Verluste in den Betrieben abdecken werden. Wichtig ist, dass die Hilfen ohne großen bürokratischen Aufwand schnell ankommen.

 

Für die Anpassungsbeihilfe und das Kleinbeihilfeprogramm stehen insgesamt 180 Millionen Euro bereit. Hiervon kommen 60 Millionen Euro von der EU und 120 Millionen Euro aus dem Haushalt des BMEL.

Mit den Beträgen wollen die EU und das BMEL die von den Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine besonders betroffenen Betriebe finanziell entlasten.

 

Verordnungsentwurf für Anpassungsbeihilfe geht in Länder- und Verbändeanhörung

Dazu sind zwei Hilfsprogramme in Vorbereitung: Zum einen hat das BMEL vergangenen Freitag die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf der Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren eingeleitet. Anspruchsberechtigt sollen Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung sein.

Zum anderen ist ein Kleinbeihilfeprogramm in Vorbereitung, von dem Obst- und Gemüsebetriebe mit geschützter Produktion und flächenlose Tierbetriebe aus den genannten Tierhaltungssektoren profitieren sollen.

 

Anpassungsbeihilfe an Greening-Prämie gebunden

Die Anpassungsbeihilfe ist an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft: Voraussetzung ist, dass die Betriebe im Jahr 2021 eine sogenannte Greening-Prämie erhalten haben – ein Element aus der EU-Agrarförderung, das zu einer klima- und umweltförderlichen Bewirtschaftung verpflichtet. Dadurch können der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt und die Gelder ohne Antragsverfahren ausgezahlt werden. Die individuelle Beihilfe soll sich nach den Flächen- und Tierzahlen richten, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Die SVLFG soll die Anpassungsbeihilfe deshalb auch an die Landwirte auszahlen.

Hilfe auf 15.000 Euro pro Betrieb begrenzt

Gemäß den Vorgaben des BMEL soll die Anpassungsbeihilfe auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt werden. Eine Auszahlung soll entsprechend der EU-Vorgaben bis spätestens 30. September 2022 erfolgen.

Für Landwirte, die keine Greening-Prämie erhalten haben und sich daher nicht für eine Anpassungsbeihilfe qualifizieren, bereitet das BMEL ein Kleinbeihilfenprogramm vor. Voraussetzung ist auch hier, dass die Betriebe zu einem der aufgeführten Sektoren gehören.

 

Für den Bereich der Schweinehaltung sind folgende Beihilfen geplant:

Schweinemast: 128 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Mastschweinen

Ferkelaufzucht: 32 Euro je 100 durchschnittlich gehaltenen Ferkeln

Sauenhaltung: 99 Euro je durchschnittlich gehaltener Sau

 

Die ISN meint:

Angesichts der dramatisch schlechten finanziellen Lage der Schweinehalter sind die Beihilfen ohne Frage ein positives Signal. Wenngleich die Mittel nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind, kommt es jetzt vor allem darauf an, dass die Beihilfen auch schnell bei den Schweinehaltern ankommen. Abwarten ist keine Option mehr. Ganz wichtig ist auch, dass die Hilfe verlässlich ausgestaltet ist und es von Anfang an klare und verlässliche Vorgaben für die Auszahlung gibt. So ein Hick-Hack wie bei der Corona-Überbrückungshilfe darf sich auf keinen Fall wiederholen.


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