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EU-Kommission will Auflagen für Tiertransporte verschärfen - ISN: Regelungen müssen praxistauglich bleiben

© Canva

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Die EU-Kommission will die gesetzlichen Vorgaben für Tiertransporte weiter verschärfen und mehr Tierwohl umsetzen. So sollen u.a. die Transportzeiten reduziert werden und für Transporte bei hohen Temperaturen Nachttransporte verpflichtend sein. Das geht aus dem bislang noch nicht veröffentlichten Verordnungsvorschlag zum Tierschutz bei Transporten hervor, der AGRA-EUROPE vorliegt.

ISN: Grundsätzlich ist es wichtig, bei den rechtlichen Vorschriften für Tiertransporte auf EU-Ebene eine Einheitlichkeit herzustellen, denn nur so ist eine Wettbewerbsgleichheit möglich. In Deutschland sind bereits verschiedene Punkte zum Tiertransport strenger geregelt, als das EU-Recht vorsieht. Es ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass bei immer weiteren Verschärfungen die Auflagen unbedingt noch praxistauglich bleiben müssen, sonst drohen Schweinehaltern insbesondere in marktfernen Regionen erhebliche Nachteile.

 

Übergangszeiten bis zu fünf Jahre

Erklärtes Ziel der EU ist es, mit diesem Entwurf das Tierwohl zu verbessern. Daneben sollen die gesetzlichen Vorgaben an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst und besser durchsetzbar werden. Den betroffenen Akteuren sollen graduelle Anpassungen ermöglicht werden, unter anderem durch Übergangszeiten von bis zu fünf Jahren. Nach derzeitigem Stand dürfte die EU-Kommission ihren Vorschlag am 6. Dezember offiziell machen; bis dahin muss noch mit Änderungen gerechnet werden, so Agra Europe.

 

Schlachttransporte auf neun Stunden begrenzen

Transporte von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden zum Schlachthof sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission künftig grundsätzlich nicht länger als neun Stunden dauern. Sollen Schweine zu anderen Zwecken als der Schlachtung per Straße transportiert werden, so will die Kommission die Dauer auf 21 Stunden begrenzen, wobei nach zehn Stunden eine Pause eingelegt werden muss. Sofern den Tieren nach Vollendung der maximalen Transportzeit eine eintägige Pause außerhalb des Fahrzeugs gewährt wird, kann ein erneuter Transport für höchstens 21 Stunden erfolgen.

 

Bei hohen Temperaturen Nachttransporte

Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt sieht der Kommissionsvorschlag vor, dass Straßenfahrzeuge abgedeckt werden und die Luftzirkulation kontrolliert werden muss, um die Tiere vor Unterkühlung zu schützen. Sollten die Temperaturen auf minus 5° oder tiefer fallen, so will die Kommission die Transportzeit zusätzlich auf neun Stunden begrenzen. Dasselbe Zeitlimit soll für Transporte zwischen 10 Uhr und 21 Uhr gelten, sobald die Temperaturen zwischen 25°C und 30°C liegen. Sollte es noch wärmer werden, dürfen die Tiere nur noch zwischen 21 Uhr und 10 Uhr verbracht werden.

 

Beschränkungen für Ferkeltransporte

Nicht länger als neuen Stunden dürften gemäß dem EU-Vorschlag Ferkel mit einem Gewicht von weniger als 10 kg transportiert werden, solange die Verbringung ohne das Muttertier erfolgt. Für Ferkel im Alter von weniger als drei Wochen soll die maximale Transportstrecke auf weniger als 50 km festgelegt werden.

Im Grundsatz sollen alle Tiere als nicht transportfähig gelten, sobald sie sich nicht eigenständig oder schmerzfrei bewegen können. Auch Dehydration, offene Wunden und Organvorfälle, weit fortgeschrittene Trächtigkeit sowie noch nicht verheilte Nabel bei Jungtieren will die Kommission zu Ausschlusskriterien machen. Allerdings sind Ausnahmen vorgesehen, unter anderem wenn die Verletzung oder Erkrankung als minderschwer eingestuft wird und durch den Transport kein zusätzliches Leid hervorgerufen würde. Im Zweifelsfall soll ein Veterinär zu Rate gezogen werden.

 

Die ISN meint:

Einheitliche rechtliche Vorschriften für Tiertransporte in der gesamten EU sind grundsätzlich richtig und wichtig. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Deutschland durch die nationale Tierschutztransportverordnung manche Bereiche schon jetzt strenger geregelt sind, als das EU-Recht vorsieht. Beispielsweise dürfen hier Nutztiere seit der neu geregelten Tierschutztransportverordnung Anfang 2022 im Rahmen innerstaatlicher Transporte zu einem Schlachtbetrieb bereits heute nicht länger als acht Stunden befördert werden. Auch liegen die innerstaatlichen Regeln in Deutschland für Transporte bei hohen Außentemperaturen schon deutlich über den angestrebten Vorgaben der EU-Kommission. Grundsätzlich sollte bei immer weiteren Verschärfungen der Auflagen für Tiertransporte klar sein, dass Transporte von Schlachtschweinen und Ferkeln in der Praxis auch zukünftig noch möglich sein müssen. Erhebliche Nachteile drohen vor allem Schweinehaltern in marktfernen Regionen, die durch weitere Einschränkungen vom Marktgeschehen und jeglichen Handelsmöglichkeiten quasi abgehängt würden.


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