EU-Industrieemissionsrichtlinie: Rückkehr zu Stallplatz-Grenzen gefordert
Der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments will bei den Schwellenwerten für strengere Emissionsauflagen wieder an Stallplätze anknüpfen. Die 2024 beschlossenen Grenzwerte auf Basis von Großvieheinheiten lehnen die Abgeordneten ab, berichtet AgE.
Der Landwirtschaftsausschuss (AGRI) im Europaparlament will beim sogenannten Umwelt-Omnibus weiter vereinfachen. Konkret sollen die Brüsseler Beschlüsse aus dem Jahr 2024 zur EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) bei den Tierbestandsgrenzen deutlich überarbeitet werden. Das haben die Abgeordneten am Mittwoch (2.9.) in ihrer Stellungnahme an den Umweltausschuss (ENVI) beschlossen. Letzterer ist bei der Positionssuche zu den entsprechenden Kommissionsvorschlägen vom Dezember 2025 federführend.
Abstimmung im November
Bei der am 4. November angesetzten Abstimmung zum Positionsentwurf des Europäischen Parlaments können die Umweltpolitiker die Stellungnahme des AGRI mitaufnehmen; eine Pflicht besteht aber nicht. Das Plenum will aller Voraussicht nach Ende November entscheiden. Sofern sich die Mitgliedstaaten bis dahin auf einen Verhandlungsstandpunkt geeinigt haben, können im Anschluss die Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission starten.
Zurück zur alten Berechnungsgrundlage
Im Einzelnen pochen die Agrarpolitiker auf IED-Schwellenwerte von bis zu 40.000 Plätzen für Geflügel, 2.000 Plätzen für Schweine und 750 für Sauen. Hat ein Betrieb mehr Stallplätze, müsste er strengere Emissionsschutzauflagen erfüllen. Die 2024 beschlossenen Grenzwerte auf Basis von Großvieheinheiten (GVE) werden in der Stellungnahme abgelehnt.
Außerdem fordern die Europaabgeordneten vereinfachte Registrierungsverfahren und mehr digitale Datenverarbeitung. Darüber hinaus soll die doppelte Erfassung von Informationen, die bereits im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) oder anderer Rechtsvorschriften bereitgestellt werden, entfallen.
Ab 2030: Schwellenwert von 350 GVE für Schweinehaltung
Die Brüsseler Institutionen hatten sich im Frühjahr 2024 nach jahrelangen Diskussionen auf eine Verschärfung der EU-Industrieemissionsrichtlinie geeinigt. Die künftigen Emissionsvorgaben sollen für Schweinehaltungsanlagen mit mehr als 350 GVE greifen. Für Gemischtbetriebe mit Schweine- und Geflügelhaltung sind 380 GVE vorgesehen. Frühestens ab 2030 sollen die neuen Emissionsvorgaben schrittweise eingeführt werden.
Änderungsvorschläge der Kommission
Im Dezember 2025 hatte die EU-Kommission mit dem Umwelt-Omnibuspaket dann vorgeschlagen, dass Berechnungen zur Besatzgröße in der Schweinehaltung vereinfacht werden sollen. Noch nicht entwöhnte Ferkel sollen den Brüsseler Plänen zufolge ebenfalls nicht unter die Vorgaben fallen.
Singer: Fortschritt für Familienbetriebe
Aus Sicht der Berichterstatterin für die AGRI-Stellungnahme, Christine Singer, muss die Industrieemissionsrichtlinie sich auf große, emissionsintensive Anlagen konzentrieren. Bäuerliche Betriebe dürften nicht mit unverhältnismäßiger Bürokratie belastet werden. Gerade für Familienbetriebe, Kooperationen und regionale Strukturen ist das ein wichtiger Fortschritt
, so die Abgeordnete der Freien Wähler. Landwirtschaftliche Zusammenarbeit dürfe nicht automatisch dazu führen, dass Betriebseinheiten für die IED gemeinsam bewertet werden.
