27.07.2022rss_feed

EU-Gas-Notfallplan: Keine Einsparverpflichtung für Agrarsektor

Die EU-Energieminister haben in Brüssel zum EU-Gas-Notfallplan beraten (Bild © Canva)

Die EU-Energieminister haben in Brüssel zum EU-Gas-Notfallplan beraten (Bild © Canva)

Die Erzeuger von Agrarrohstoffen und somit auch Schweinehalter und Schlachtunternehmen können vorerst etwas aufatmen – Nach den aktuellen Beschlüssen der EU-Energieminister sind sie bei einer knappen Erdgasversorgung von Gaseinsparverpflichtungen ausgenommen, berichtet Agra Europe.

 

Ausnahme für den Agrarsektor

Die Produzenten von Lebensmitteln beziehungsweise Agrarrohstoffen und auch die Düngemittelhersteller in der Europäischen Union können vorerst etwas aufatmen. Den Beschlüssen des in Brüssel tagenden Energieministerrates zum EU-Gas-Notfallplan zufolge sollen sie im weitesten Sinne von den Gaseinsparverpflichtungen ausgenommen werden. Dies dürfte im Agrarsektor vor allem die Sorgen der Molkereien und Schlachtunternehmen, aber auch die der Ferkelproduzenten dämpfen. Ebenso dürften jedoch die Ackerbauern mit Blick auf ihren Düngerbedarf erleichtert sein.

 

Gasverbrauch um 15% reduzieren

Gemäß dem Kommissionsvorschlag für den EU-Gasplan müssen die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um ihren Gasverbrauch zwischen dem 1. August 2022 und dem 31. März 2023 im Vergleich zum selben Zeitraum der fünf Vorjahre um mindestens 15 % zu verringern. Dabei werden von der Kommission verschiedene Maßnahmen skizziert, mittels derer die Mitgliedstaaten den öffentlichen Sektor und Unternehmen, aber auch Haushalte zur Verringerung ihrer Gasnachfrage beziehungsweise ihres Gasverbrauchs anhalten können. So sollen beispielsweise öffentliche Gebäude nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden.

Laut dem Beschluss der EU-Energieminister sollen die Verpflichtungen aber nicht für den Lebens- und Düngemittelsektor gelten. Weitere Ausnahmen soll es zudem für Länder in einer Insellage - Irland, Zypern sowie Malta - sowie für Mitgliedstaaten mit fehlendem Anschluss an das Gasverbundnetz - Spanien und Portugal - geben.

 

Unionsalarm bei gravierender Gasknappheit

Nach dem Willen der EU-Kommission sollte das neue Rechtsinstrument es ihr erlauben, einen Unionsalarm auszurufen, und zwar entweder auf eigene Initiative oder auf Antrag von mindestens drei Mitgliedsländern. Ein solcher Alarm soll dann erfolgen, wenn ein erhebliches Risiko einer gravierenden Gasknappheit bestehen sollte oder die Gasnachfrage außergewöhnlich hoch wäre. Die Energieminister billigten diesen Passus, verschärften aber die Voraussetzung dafür: So soll eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 15 Mitgliedstaaten, die zusammen wenigstens 15 % der EU-Bevölkerung repräsentieren, für das Ausrufen eines Unionsalarmes erforderlich sein.

 

Gazprom drosselt auf 20 %

Unterdessen wächst die Sorge, die Gasspeicher in Deutschland vor dem Winter nicht mehr hinreichend auffüllen zu können. Nach vorherigen Drohungen des russischen Präsidenten Wladimir Putin kündigte jetzt das Energieunternehmen Gazprom an, die Gasliefermenge in der Nord-Stream-1-Pipeline ab heute auf nur noch 20 % der maximal möglichen Menge zu drosseln. Zuletzt waren darüber zumindest noch 40% geliefert worden.

 


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