17.12.2020rss_feed

EU-Agrarrat beschließt Schlussfolgerungen zu EU-weitem Tierwohlkennzeichen

EU-Ratsvorsitzende BMin Julia Klöckner verhandelt in Brüssel (Bild: BMEL/ Photothek - Heinl)

EU-Ratsvorsitzende BMin Julia Klöckner verhandelt in Brüssel (Bild: BMEL/ Photothek - Heinl)

In Brüssel hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im Zuge der deutschen Ratspräsidentschaft ein europäisches Tierwohlkennzeichen auf den Weg gebracht. Der EU-Agrarrat hat einstimmig Schlussfolgerungen für ein europaweit einheitliches Tierwohlkennzeichen beschlossen und die EU-Kommission beauftragt, hier aktiv zu werden.

ISN: Die Initiative von Ministerin Klöckner, ein verpflichtendes europäisches Tierwohllabel einzuführen ist genau richtig. Eine derartige Kennzeichnung darf nicht nur auf nationaler Ebene erfolgen, sondern muss europaweit einheitlich einschließlich einer Herkunftskennzeichnung umgesetzt werden, um Transparenz und eine Basis für eine Preisdifferenzierung in der Ladentheke zu schaffen.

 

Ziel: verpflichtendes EU-Tierwohlkennzeichen

Die Ministerin hatte das Thema erstmalig auf die europäische Agenda gesetzt und treibt es mit dem Beschluss nun weiter voran. Bereits beim Informellen Treffen der EU-Agrarminister in Koblenz hatte sie dafür breite Zustimmung erreicht. Die Bundesministerin ist der Meinung, dass am Ende der Prüfung der Kommission das Ziel ein verpflichtendes EU-weites Tierwohlkennzeichen sein sollte.

 

Klöckner erklärte dazu: Für mehr Tierwohl in Europa ist der heutige Beschluss ein klares Bekenntnis, ein großer Schritt voran. Wir wollen ein europaweit gleiches Verständnis für höhere Standards erreichen. Gleichzeitig ist es Anreiz für die Tierhalter, ihre Bemühungen werden sichtbar. Beim tierwohlgerechten Umbau ihrer Ställe wollen wir sie unterstützen. Auch die neue Gemeinsame Europäische Agrarpolitik trägt dem Tierschutz durch eine neue Finanzierungsmöglichkeit Rechnung.

 

Wesentliche Punkte der Schlussfolgerungen des EU-Agrarrats:

  • Es sollen einheitliche, transparente Kriterien für mehr Tierwohl entwickelt werden, die über den aktuellen gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen.
  • Ein EU-weites Tierwohlkennzeichen soll für alle Nutztierarten unter Berücksichtigung ihrer gesamten Lebensspanne entwickelt werden.
  • Das Kennzeichen soll den Produzenten genügend Anreize bieten, ihre Tierwohlstandards zu erhöhen.
  • Es soll ein einheitliches, geschütztes Logo entwickelt werden.

 

Die ISN meint:

Die Initiative von Ministerin Klöckner, ein verpflichtendes europäisches Tierwohllabel einzuführen ist genau richtig. Eine derartige Kennzeichnung darf nicht nur auf nationaler Ebene erfolgen, sondern muss europaweit einheitlich einschließlich einer Herkunftskennzeichnung umgesetzt werden. Denn eine durchgängige verpflichtende Kennzeichnung von Haltung und Herkunft bringt dem Verbraucher Transparenz und ist die Basis für eine Preisdifferenzierung in der Ladentheke.

Die Schlussfolgerungen zeigen, dass die Agrarminister sich einig darüber sind, beim Tierwohlkennzeichen die gesamte Lebensdauer der Nutztiere zu berücksichtigen, also von der Geburt bis zur Schlachtung. Nun kommt es jedoch darauf an, die vorgestellten Punkte sinnvoll und praxisgerecht umzusetzen.


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