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Erster ASP-Fall bei einem Wildschwein in NRW bestätigt

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Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den ASP-Verdacht bei einem im Kreis Olpe gefundenen Wildschwein und damit den ersten ASP-Fall in Nordrhein-Westfalen bestätigt. Die Gegenmaßnahmen sind angelaufen – um den Fundort in Kirchhundem wird eine Restriktionszone eingerichtet. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.


Im Wald verendetes Wildschwein ASP-positiv

Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen heute in einer Presseinformation bekanntgab, ist im Kreis Olpe bei der Gemeinde Kirchhundem erstmals in Nordrhein-Westfalen ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Ein entsprechender Nachweis des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen an dem Wildschwein wurde am Samstag, 14. Juni 2025, vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt. Das Tier war von einem Jagdausübungsberechtigten in einem Waldstück bei Kirchhundem verendet aufgefunden worden.

 

Oberstes Ziel ist das Verhindern der Ausbreitung

Ministerin Silke Gorißen: Oberstes Ziel ist es, eine Ausbreitung des lokalen Falls der ASP im Wildschweinebestand zu verhindern. Zum Schutz vor einer möglichen Ausbreitung der ASP in der Region laufen bereits notwendige Maßnahmen, die schon zum Zeitpunkt des gemeldeten Verdachtsfalls eingeleitet wurden. Ich appelliere an unsere Landwirtinnen und Landwirte mit Schweinehaltungen, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Hausschweinebestände vor der ASP gerade jetzt ganz besonders zu beachten. Selbstverständlich sind auch die Hobbyhalter zu höchster Vorsicht aufgerufen.

 

Einrichtung einer Restriktionszone

Der Kreis Olpe, das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE NRW) und das nordrhein-westfälische Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz arbeiten dabei eng zusammen und stehen bereits seit Freitag in engem Kontakt, heißt es in der Presseinformation. Die zuständigen Landesbehörden in den Bundesländern wurden informiert. Auch mit den zuständigen Bundesbehörden steht das Ministerium für Landwirtschaft für Verbraucherschutz im Austausch. Um den Fundort herum wird eine Restriktionszone eingerichtet. Die von der Restriktionszone betroffenen Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte organisieren aktuell in Abstimmung mit dem Land NRW die Suche, Beprobung, Bergung und Entsorgung von tot aufgefundenem Wild. Die Krisenstrukturen der betroffenen Kreise sind aktiviert. Ein epidemiologisches Expertenteam des Bundesinstituts FLI wird die Veterinärbehörde des Kreises Olpe vor Ort unterstützen.

 

Jetzt Biosicherheitsmaßnahmen besonders beachten

Das Ministerium betont, dass der Schutz der eigenen Tiere, wie das Einzäunen der Stallanlagen inklusive der Bereiche, in denen Futter und Einstreu gelagert werden, jetzt besonders wichtig sei. Der Zutritt in die Stallungen soll nur über Hygieneschleusen erfolgen, in denen betriebseigene Schutzkleidung und -stiefel angezogen werden und das Waschen und Desinfizieren der Hände möglich sind. Weiterhin ist Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem Betrieb zu begrenzen. Zudem besteht die Möglichkeit, an einem freiwilligen Früherkennungsprogramm teilzunehmen.

 

Vorsorgemaßnahmen im Vorfeld getroffen

Das Land Nordrhein-Westfalen habe bereits vielfältige Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem Ausbruch der Tierseuche zu begegnen, so das Landwirtschaftsministerium. Bereits 2019 habe es einen Rahmenvertrag mit einem privaten Dienstleister, der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG), abgeschlossen. Sie soll im Ausbruchsfall die betroffenen Kommunen unmittelbar unterstützen. Das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium ruft dazu auf, Funde von toten Wildscheinen unmittelbar zu melden. Die Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) kümmere sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung gefundener Wildschweine.


ASP-Verdacht bei einem Wildschwein in NRW

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