Ernte- und Nutzungsverbote bei ASP-Ausbrüchen – Nutzen einer ASP-Ernteversicherung prüfen
Wenn es zu einem Ausbruch von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen kommt, können gemäß der Schweinepestverordnung auch Ernte- und Nutzungsverbote für landwirtschaftliche Flächen erlassen werden. Diese behördlichen Nutzungsbeschränkungen können für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden sein. Laut Schweinepestverordnung besteht für die betroffenen Flächenbewirtschafter jedoch ein Entschädigungsanspruch gegenüber der anordnenden Behörde.
Dem Vernehmen nach wurden in den bisherigen ASP-Restriktionsgebieten in den ostdeutschen Bundesländern die staatlichen Entschädigungszahlungen von bestellten Sachverständigen ermittelt und seitens der Behörde an die Betriebe ausgezahlt. Allerdings sind auch Fälle mit teils langen Bearbeitungszeiten bekannt geworden.
ASP-Ernteversicherung sichert Liquidität der Landwirte
Soweit die Betriebe eine ASP-Ernteversicherung bei der R+V-Versicherung abgeschlossen hatten, ist die Versicherung in diesen Fällen in Vorleistung getreten und hat Zahlungen kurzfristig geleistet. Der Anspruch auf die staatliche Entschädigungsleistung musste dann allerdings an die R+V-Versicherung abgetreten werden.
R+V öffnet Ernteversicherung für neue Kunden
Aktuell bietet die R+V-Versicherung wieder den Abschluss von ASP-Ernteversicherungen an. Darüber hinaus wurde der Leistungskatalog um etwaige Wertminderungen der Ernteprodukte aufgrund von Deklarationspflichten erweitert.
Durch eine amtlich angeordnete Deklarationspflicht für Erntegüter aus Kerngebieten veranschlagt der Landhandel zur Deckung zusätzlicher Logistikkosten gegebenenfalls Wertminderungen. Diese sind nunmehr bis max. 10% des geltenden Markt- bzw. Kontraktpreises mitversichert.
Insoweit besteht Anspruch auf eine Versicherungsleistung, die anderweitig nicht auch durch die staatliche Entschädigungsleistung gedeckt ist.
Neben der R+V-Versicherung bietet auch die Allianz Agrar (ehemals Münchener und Magdeburger Agrar AG) eine ASP-Ernteverbotsversicherung mit pauschalen Entschädigungszahlungen an. Hier erfolgt keine Anrechnung staatlicher Entschädigungszahlungen auf die Pauschalen. Allerdings ist rechtlich umstritten, inwieweit Versicherungsleistungen auf die staatliche Entschädigungsleistung angerechnet werden.
Die ISN meint:
Auch wenn die Zahl der ASP-Ausbrüche in den vergangenen Monaten immer weiter angestiegen ist und auch eine räumliche Ausbreitung der ASP-Fälle zu beobachten ist, sollte jeder Betrieb vor Abschluss einer Ernteversicherung Kosten und Nutzen dazu intensiv abwägen. Grundsätzlich besteht ein umfänglicher Anspruch auf staatliche Entschädigungszahlungen als Ausgleich für Ernte- und Nutzungsverbote.
Die von der R+V-Versicherung angebotene Absicherung bietet insoweit gegebenenfalls Liquiditätsvorteile durch zügige Entschädigungszahlungen sowie die Absicherung etwaiger Wertminderungen, soweit diese, beispielsweise in Getreideüberschussgebieten, überhaupt anfallen.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn einige Versicherungsvermittler die Ernteversicherungen sehr reißerisch als existenzsichernde Absicherungen bewerben. Lassen Sie sich nicht zu einem übereilten Versicherungsabschluss drängen!
Wenn Sie unsicher bei diesem Thema sind oder Fragen zu diesem Bereich haben, sprechen Sie gerne die Mitarbeiter unserer ISW-Versicherungsmakler GmbH unter Tel. 04471/70088-20 an.