28.11.2025rss_feed

Erfolgreiche ASP-Bekämpfung in Sachsen: Sperrzone II vollständig aufgehoben

Die Sperrzone II wird vollständig aufgehoben - der Schutzkorridor an der polnischen Grenze bleibt zur weiteren Überwachung bestehen (© https://www.tiergesundheit.sachsen.de)

Die Sperrzone II wird vollständig aufgehoben - der Schutzkorridor an der polnischen Grenze bleibt zur weiteren Überwachung bestehen (© https://www.tiergesundheit.sachsen.de)

Fünf Jahre nach dem ersten ASP-Fall in Sachsen kann die Sperrzone II im Landkreis Bautzen nun vollständig aufgehoben werden. Die EU-Kommission hat die entsprechende Verordnung frei gegeben. Während auch die verbleibenden Pufferzonen deutlich verkleinert werden, bleibt der Schutzkorridor an der polnischen Grenze zwecks Überwachung bestehen.

 

Nachdem in Sachsen und auch in Brandenburg weiterhin keine Fälle Afrikanischer Schweinepest festgestellt worden sind, hat die EU-Kommission die Sperrzone II im Norden des Landkreises Bautzen vollständig aufgehoben. Das teilte das Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gestern in einer Pressemitteilung mit.

 

Hohe Auflagen entfallen und verbleibende Pufferzonen werden verkleinert

Damit gibt es im Freistaat fünf Jahre nach Feststellung des ersten mit dem ASP-Virus infizierten Tieres kein Gebiet mit den strengsten Maßnahmen und Einschränkungen mehr. Es bleiben zwei Pufferzonen (Sperrzonen I) im Landkreis Bautzen um den letzten noch aktiven ASP-Fall und im Landkreis Görlitz parallel zur Grenze zu Polen. Eine entsprechende Verordnung der EU-Kommission wird durch Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen umgesetzt. Damit entfällt nicht nur die Sperrzone II auf allen Gebietskarten. Die Flächen der Sperrzone I verkleinert sich weiter von bisher 1.487 km² auf jetzt 1.056 km².

 

Schutzkorridor an polnischer Grenze bleibt

Zur Sperrzone I gehört weiterhin der parallel zur Grenze zu Polen verlaufene Schutzkorridor, in dem die Einwanderung von Schwarzwild aus dem Nachbarland überwacht wird. Im Schutzkorridor bleiben bis zur völligen Tilgung der Tierseuche Überwachungsmaßnahmen aufrechterhalten. So muss das negative ASP-Untersuchungsergebnis bei einem erlegten oder verendet gefundenen Wildschwein abgewartet werden. Zudem gelten noch bestimmte Schutzmaßnahmen für Hausschweinhaltungen.

 

Weiterhin hohe Wachsamkeit und konsequente Überwachung

Sachsens für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Die völlige Aufhebung der Gebiete mit den strengsten Auflagen ist ein weiterer großer Erfolg. Um dies nicht zu gefährden, bleiben wir in ganz Sachsen wachsam und führen unsere bewährten Maßnahmen der Fallwildsuche, des Monitorings und der Beprobung der erlegten Tiere durch, um immer einen Überblick über die Gesundheit des Schwarzwilds zu haben.« Die Jäger sind dazu aufgerufen, in ihren Revieren Fallwildsuchen durchzuführen. Alle tot aufgefundenen und erlegten Wildschweine werden weiterhin auf ASP untersucht. Die Aufwandsentschädigung für Anzeige und Mitwirkung bei Probenahme und Bergung bleibt in ganz Sachsen erhalten.

 


arrow_upward