16.01.2023rss_feed

Erfahrungen mit dem Lieferketten-Gesetz - Jetzt bei Online-Befragung mitmachen!

BMEL

Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) wurde im Juni 2021 eingeführt, um unlautere Handelspraktiken in der Land- und Ernährungswirtschaft und insbesondere die Benachteiligung von kleineren Betrieben zu unterbinden. Nun soll im Rahmen einer Online-Befragung die Wirksamkeit der mit dem Gesetz getroffenen Regelungen festgestellt werden. Auch Erzeuger sind aufgerufen, sich an der Teilnahme zu beteiligen.

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weist in einer Pressemitteilung auf den Start der Online-Befragung zur Evaluierung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) hin. Mit der Einführung des AgrarOLkG im Juni 2021 wurden zahlreiche unfaire Handelspraktiken verboten, um landwirtschaftlichen Erzeugerinnen und Erzeugern in den Handelsbeziehungen mit umsatzstarken Unternehmen den Rücken zu stärken und für mehr Fairness in der Lebensmittellieferkette zu sorgen, denn gerade kleinere Betriebe seien zuvor klar benachteiligt worden. Seither seien beispielsweise kurzfristige Stornierungen bestellter Ware durch den Abnehmer, lange Zahlungsziele für verderbliche Waren oder einseitige Änderungen der Lieferbedingungen nicht mehr erlaubt.

 

Evaluation: Wie wirksam sind die Regelungen?

Nun soll evaluiert werden, wie die Verbote unlauterer Handelspraktiken wirken. Um auch Erkenntnisse aus erster Hand zu gewinnen, sollen diejenigen nach ihren Erfahrungen befragt werden, die tagtäglich Lieferbeziehungen verhandeln: Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Befragung richtet sich im Schwerpunkt an Erzeugerinnen und Erzeuger sowie Lieferantinnen und Lieferanten von Lebensmitteln, Agrar- und Fischereierzeugnissen. Aber auch gewerbliche Käufer von Lebensmitteln, Agrar- und Fischereierzeugnissen sind eingeladen, an der Befragung teilzunehmen. Die Befragung führt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durch.

 

Jetzt mitmachen!

Die Befragung findet online vom 16. Januar 2023 bis zum 3. Februar 2023 statt. Sie erfolgt anonym. Aus den Antworten werden keine Rückschlüsse auf die Identität der Umfrageteilnehmenden gezogen. Über folgende Links kann an der Befragung teilgenommen werden:

 

Im Sommer 2023 wird dem Deutschen Bundestag der Evaluierungsbericht vorgelegt, der auch die Ergebnisse der Befragung enthalten wird.


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