10.03.2020rss_feed

Entscheidung über Verschärfung der Düngeverordnung wird zur Kraftprobe

Header DÜV Wird Zur Kraftprobe

Die Verschärfung der Düngeverordnung soll am 03.04.2020 im Bundesrat endgültig beschlossen werden, um die angedrohten Strafzahlungen zu verhindern. Ein Sondertreffen der Agrarminister diese Woche soll die dringend benötigte Einigung bringen. Doch auf Seiten der Bundesländer bleibt die Verordnung nach wie vor eine ungeklärte Streitfrage. Mit Hochdruck wird an Änderungsanträgen gearbeitet, die im Agrarausschuss beraten werden sollen.

ISN: Schon in der Vergangenheit ist wegen Streitigkeiten zu viel wertvolle Zeit zu Erarbeitung von fachlich sinnvollen und praktikablen Lösungen verstrichen. Damit muss Schluss sein! Um nun im Bundesrat zu einer Einigung zu kommen, sollte allen Ministern daran gelegen sein, die Grabenkämpfe zu beenden und nur noch die fachlichen Kriterien in den Vordergrund zu stellen.

 

Endspurt für Verschärfung der Düngeverordnung

Die Verschärfung der Düngeverordnung (DüV) befindet sich auf der Zielgeraden. Doch die letzten Meter bis zum Beschluss im Bundesrat könnten sich noch einmal als beschwerlich herausstellen. Nachdem die EU-Kommission dem letzten Änderungsentwurf des Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium zugestimmt hat und bei Beschluss der vorliegenden Fassung im Bundesrat voraussichtlich von einer Klage gegen Deutschland absehen will, geht das Gezerre zwischen den Bundesländern weiter. Von vielen Seiten wurden bereits Änderungsanträge angekündigt, auch wenn der Spielraum für nochmalige Anpassungen gering eingeschätzt werden.

 

Sondertreffen der Agrarminister soll Einigung bringen

Der Agrarausschuss des Bundesrates befasst sich am 16.03.2020 mit der Verschärfung der DüV, um dann eine Empfehlung an das Plenum abzugeben. Im Vorfeld wurde für den 12.03.2020 ein Sondertreffen der Agrarminister angesetzt. Eingeladen hat der saarländische Landwirtschaftsminister Reinhold Jost, Vorsitzender der Agrarministerkonferenz, der im Interview mit Agra Europe betonte, dass er sich bei dem Treffen mit seinen Länderkollegen um eine möglichst einvernehmliche Positionierung bemühen werde. Josts Hoffnung für das Sondertreffen sei, dass am Ende zumindest eine große Mehrheit zu der Auffassung gelange, dass man nicht auf Konfrontation mit der Bundesregierung und der Europäischen Kommission setze. Es sei unbestritten, dass ein Teil der vorgesehenen Regeln weh tue und den Landwirten einiges zumute. Daran werden wir auch nichts ändern, so Jost. Ansetzen könne man voraussichtlich aber noch an der ein oder anderen Stelle der Umsetzung, z.B. bei großzügiger angelegten Übergangsfristen.

Im Bundesrat soll am 03.04.2020 eine endgültige Entscheidung fallen. Wenn nicht, werden Strafzahlungen drohen. Reinhold Jost will deswegen noch einmal eindringlich alle Länder darauf hinweisen, wie ernst die Lage ist.

 

Einschneidendes Maßnahmenpaket für Landwirte

Die Verschärfung der DüV sieht für die deutsche Landwirtschaft ein Maßnahmenpaket zur Verringerung des Nitrateintrags vor. Darin wird unterschieden zwischen bundesweit geltenden Bestimmungen und zusätzlichen Maßnahmen, die in besonders mit Nitrat belasteten Gebieten, den Roten Gebieten zu ergreifen sind. In beiden Fällen werden Landwirte die Auswirkungen deutlich zu spüren bekommen. Die wichtigsten Regelungen haben wir hier aufgelistet:

Bundesweit geltende Maßnahmen für alle Flächen

  • Die Möglichkeit der Herbstdüngung wird eingeschränkt, ebenso die Düngung mit Festmist von Huf- und Klauentieren bei gefrorenen Böden. Die Sperrfristen bei der Winterdüngung werden verlängert. Die Ausfuhr von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln auf gefrorenem Boden ist verboten. Bisherig gültige Ausnahmen, wenn der Boden tagsüber auftaut, werden aufgehoben.
  • Die Abstandsregelungen zu Gewässern für das Ausbringen von Dünger in Hanglagen ab 5% Neigung werden erweitert.
  • Die Düngemöglichkeit für Flächen in Hanglagen (ab 5% Neigung), die in der Nähe von Gewässern liegen, wird eingeschränkt.
  • Die Einarbeitungszeit für flüssigen Wirtschaftsdünger auf unbestelltem Ackerland wird auf eine Stunde verkürzt.
  • Der bisher erforderliche Nährstoffvergleich wird durch eine schlagbezogene Aufzeichnungsflicht ersetzt. Das heißt, dass für jedes Feld jede Düngung einzeln durch die tatsächlich ausgebrachte Düngemenge zu dokumentieren ist. Zudem werden für den Fall des Überschreitens der zulässigen Mengen Sanktionen in Form von Geldbußen eingeführt.

 

Zusätzliche Maßnahmen in den Roten Gebieten

  • Die zulässige Höchstmenge für Stickstoffdünger wird in den Roten Gebieten um 20 % niedriger als der ermittelte Bedarf angesetzt. Dabei ist der Durchschnitt der Flächen, die der Betrieb bewirtschaftet, maßgebend. Ausnahmen sind z. B. für den Ökolandbau möglich.
  • Es wird eine schlagbezogene Obergrenze für organische und organisch-mineralische Düngemittel von 170 kg Nitrat/ha eingeführt. Das heißt, der Grenzwert gilt für jedes Feld einzeln und nicht z. B. für den Durchschnitt aller von einem landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschafteten Flächen.
  • Die Düngung von Winterraps und Wintergerste sowie von Zwischenfrüchten ohne Futternutzung im Herbst ist verboten. Eine Ausnahme ist dann möglich, wenn durch eine Bodenprobe nachgewiesen wird, dass die aktuell im Boden verfügbare Menge an Stickstoff 45 kg je Hektar nicht überschreitet.
  • Die Stickstoffdüngung von Aussaaten oder Pflanzungen nach dem 1. Februar wird an die Bedingung des vorherigen Anbaus von Zwischenfrüchten geknüpft.
  • Die Verbotsfristen für die Winterdüngung mit Festmist oder Kompost sind auf den 1. November verlängert.
  • Die zulässige Menge für flüssigen organischen Dünger auf Grünland im Herbst wird auf 60 kg Nitrat pro Hektar beschränkt.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung bei Roten Gebieten

Noch bis zum 02.04.2020 haben betroffene Landwirte die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, inwieweit ihr eigener Betrieb von Einschränkungen und Mehraufwand durch die zusätzlichen Auflagen und Verbote der Verschärfung der DüV betroffen sind. Mit den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sollen die geplanten Änderungen fachlich überprüft werden. Wer sich beteiligen möchte, schickt eine möglichst sachliche Darstellung unter Angabe von Wasserproben der eigenen Brunnen, Flurstücksbezeichnungen und Fruchtfolge an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Mehr Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Ackerbau/_Texte/Duengung.html

 

ISN meint:

Düngeverordnung – letzter Akt? In der Vergangenheit ist wegen Streitigkeiten zu viel wertvolle Zeit zu Erarbeitung von fachlich sinnvollen und praktikablen Lösungen verschwendet worden. Damit muss endlich Schluss sein! Auf Grundlage der in Brüssel getroffenen Einigung gilt es, nun auch im Bundesrat zu einer Einigung zu kommen. Dabei sollte allen Ministern daran gelegen sein, die Grabenkämpfe zu beenden und nur noch die fachlichen Kriterien in den Vordergrund zu stellen. Für ein Wunschkonzert der Länder bleibt schlicht keine Zeit mehr.

Der fachlich umstrittene Regelungsdruck auf die Landwirte ist so oder so schon riesig, da tragen Gezerre und Uneinigkeiten nicht zu Verbesserung bei – im Gegenteil. Deshalb ist es nun entscheidend die gegenseitlichen Befindlichkeiten zurückzustellen und die Hausaufgaben unter rein fachlichen Gesichtspunkten im Bundesrat zu machen. Man kann es nur wiederholen: Die Landwirte und insbesondere die Tierhalter sind dabei am Ende die Leidtragenden der Grabenkämpfe.


arrow_upward