12.06.2020rss_feed

Endspurt! Förderanträge zu Isofluran-Narkosegeräten bis 1. Juli einreichen

Schweinehalter, die noch eine Förderung beantragen möchten, sollten sich sputen, denn die Frist zur Antragstellung läuft am 1. Juli ab.

Schweinehalter, die noch eine Förderung beantragen möchten, sollten sich sputen, denn die Frist zur Antragstellung läuft am 1. Juli ab.

Schweinehalter, die ab dem nächsten Jahr auf die Anwendung der Isofluran-Narkose bei der Ferkelkastration setzen wollen, können eine finanzielle Förderung für den Kauf der Geräte beantragen. Ist der Förderantrag noch nicht gestellt und soll Förderung beantragt werden, dann muss es nun schnell gehen, denn die Frist läuft am 1. Juli ab.

 

Förderantrag bis spätestens 1. Juli

Wer die Anwendung der Isofluran-Narkose bei der Kastration ins Auge fasst, kann für die Geräteanschaffung eine Förderung von bis zu 60 % (maximal. 5.000 €) beantragen. Schweinehalter, die noch eine Förderung beantragen möchten, sollten sich also sputen, denn die Frist zur Antragstellung läuft am 1. Juli ab.

 

Das Antragsverfahren läuft zweistufig ab. In der ersten Antragsstufe wird die Teilnahme an der Fördermaßnahme beantragt. Antragsfrist ist für die erste Antragsstufe der 1. Juli 2020! In der zweiten Antragsstufe wird die Auszahlung der Zuwendung beantragt. Das muss bis zum 1. September 2020 geschehen.

Die Zusagen für die Förderung werden im Windhund-Verfahren vergeben. Je schneller ein Antrag eingereicht ist, desto höher sind die Chancen auf Förderung.

 

Der Förderantrag zur Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration kann online, unter Nutzung des elektronischen Antragssystems, gestellt werden.

Hier finden Sie die Anträge und alle weiteren Erläuterungen zur Förderung der Geräteanschaffung


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