29.09.2026rss_feed

EmpCo-Richtlinie reduziert die Vielzahl der Tierwohlprogramme

Nur noch diese 10 von vormals 55 Tierwohlprogramme sind aktuell bei der Haltungsform-Kennzeichnung der Stufen 3 und 4 laut der Internetseite zugelassen © https://haltungsform.de/im-ueberblick/

Nur noch diese 10 von vormals 55 Tierwohlprogramme sind aktuell bei der Haltungsform-Kennzeichnung der Stufen 3 und 4 laut der Internetseite zugelassen © https://haltungsform.de/im-ueberblick/

Mit Wirkung zum 27. September 2026 musste die EU-EmpCo-Richtlinie umgesetzt werden. Dies zeigt direkte Auswirkungen auf die Vielfalt der Tierwohlprogramme in Deutschland. Diese wurden nun im Rahmen des sogenannten Haltungsform-Labels auf wenige Programme reduziert.

 

Seit dieser Woche sind die Regeln der europäischen EmpCo-Richtlinie (in Deutschland verankert im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) umzusetzen. Die Folgen sind sehr deutlich sichtbar. Denn während bei der Haltungskennzeichnung der Wirtschaft – der Haltungsform zuletzt allein 39 verschiedene Tierwohlprogramme für Schweine in der Haltungsform 3 – Frischluftstall anerkannt und auf der Internetseite der Haltungsform veröffentlicht waren, sind es nun nur noch fünf. Ähnlich sieht es bei der Haltungsform 4 aus. Hier wurden die Programme für das Schwein von 16 auf ebenfalls fünf reduziert. Dem Vernehmen nach soll noch eine Reihe von Tierwohlprogrammen im Zulassungsverfahren stecken – die Erfüllung der Vorgaben ist aber nicht einfach. Es bleibt also abzuwarten, ob sich die Liste der zugelassenen Programme wieder füllt.

 

Was soll die EmpCo-Richtlinie bewirken?

Die Abkürzung EmpCo steht für Empowering Consumers for the Green Transition. Die Richtlinie soll die Verbraucher vor irreführender Umweltwirkung schützen – dazu gehören auch werbliche Tierwohlaussagen, die ab sofort belegt sein müssen. In Deutschland ist die Richtlinie inzwischen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Neben der Überprüfung der Kriterien durch Dritte, muss das jeweilige Programm allen Unternehmen offenstehen, die Kriterien müssen mit geeigneten Sachverständigen und Interessensvertretern ausgearbeitet werden und es muss ein Sanktionssystem bei Verstößen vorhanden sein. Bei Nichteinhaltung der EmpCo-Konformität drohen Abmahnungen, weshalb die Lebensmittelunternehmen eine rechtzeitige Umsetzung forciert haben.

 

Initiative Tierwohl wächst in HF 3 und HF 4

Die Initiative Tierwohl hatte schon frühzeitig ihr EmpCo-konformes Tierwohlprogramm in der Haltungsform 2 (HF 2) um Tierwohlprogramme in den Haltungsstufen 3 (HF 3) und 4 (HF 4) ergänzt. So konnten in den vergangenen Monaten Betriebe in verschieden Tierwohlprogrammen auf die EmpCo-konformen Programme übertragen werden. Die Initiative Tierwohl dürfte hierbei einen sehr großen Anteil der Betriebe in HF 3 und HF 4 aus anderen Tierwohlprogrammen aufgenommen haben. Hinzu kommt, dass einige der anderen verbliebenen Programme die ITW-Zertifizierung zur Voraussetzung haben.

 

Die ISN rät:

Die Umstellung der Tierwohlprogramme dürfte für viele Betriebe auch mit Veränderungen in ihren Lieferverträgen verbunden sein. Meist sind die Lieferverträge gerade bei höheren Haltungsformen sehr komplex. Wir raten genau hinzuschauen, wenn Änderungen an Ihren bisherigen Lieferverträgen vorgenommen werden sollen. In jedem Fall sollten Sie Lieferverträge sorgfältig prüfen und die Rechte und Pflichten genau anschauen. ISN-Mitglieder unterstützen wir gerne bei der Überprüfung ihrer Lieferverträge.


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