18.09.2020rss_feed

Einheitliche Ausweisung roter Gebiete: Bundesrat verabschiedet Verwaltungsvorschrift

Bundeskabinett beschließt Allgemeine Verwaltungsvorschritf

Im Bundesrat wurde heute der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der roten Gebiete im Rahmen der neuen Düngeverordnung zugestimmt. Damit soll es künftig endlich eine bundeseinheitliche Vorgehensweise bei der Gebietsausweisung und somit auch mehr Verursachergerechtigkeit geben.

 

Nachdem sich Bund und Länder erst in dieser Woche über die Ausschussempfehlung zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) geeinigt hatten, ging es dann schnell. In der heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Verwaltungsvorschrift verabschiedet. Das gab das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am heutigen Nachmittag bekannt. Ende September 2020 soll die AVV Gebietsausweisung in Kraft treten. Nach der Novelle der Düngeverordnung, die seit dem 01.05.2020 in Kraft ist, sei damit der letzte nötige Schritt auf Bundesebene gegangen worden, um die EU-Nitratrichtlinien in Deutschland umzusetzen.

 

Länder müssen ihre Hausaufgaben machen

Nun wurde die Verantwortung an die Länder weitergereicht, die bis Jahresende ihre Gebietsausweisungen überprüfen und anpassen sowie die Landesdüngeverordnungen überarbeiten müssen. In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift sind die Vorgaben zur einheitlichen Ausweisung der roten Gebiete in den Ländern und die Vorgehensweise bei der verbindlichen Binnendifferenzierung festgelegt. So soll mehr Verursachergerechtigkeit erreicht werden. Mit der Umsetzung durch die Länder und der bereits vollzogenen Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes werde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2018 vollständig umgesetzt.


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