25.11.2020rss_feed

Düngeverordnung: Niedersachsen bringt neue Landesverordnung auf den Weg

Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Niedersachsen hat heute die neue Düngelandesverordnung auf den Weg gebracht.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast hat heute den Entwurf der neuen Landesdüngeverordnung in die landesinterne Ressortabstimmung gegeben. Inhalt sind unter anderem 1.800 Detailkarten, die die sogenannten roten Gebiete festlegen. Im Vergleich zum bisherigen Entwurf ist die Gebietskulisse kleiner geworden.

 

Seit 01.05.2020 ist die neue Düngeverordnung (DüV) in Kraft. Im Zuge der Änderung müssen die Bundesländer auch anhand der nun verpflichtenden Binnendifferenzierung ihre nitrat- und phosphatbelasteten Gebiete (rote Gebiete) noch bis Ende diesen Jahres neu ausweisen. Um bundesweite Einheitlichkeit zu schaffen, war im September eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) von Bund und Ländern verabschiedet worden, die die Kriterien für die Ausweisung der roten Gebiete vorschreibt.

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium teilte heute mit, dass der Entwurf der neuen Verordnung heute in die landesinterne Ressortabstimmung gegeben wurde. Der Entwurf soll 1.800 Detailkarten enthalten und insbesondere die künftige Abgrenzung der roten Gebiete und die dort einzuhaltenden Maßnahmen regeln.

 

Abgrenzung der Flächen in dreistufigem Verfahren

Nach Angaben des Ministeriums wurden die Flächen in einem dreistufigen Verfahren festgelegt. Demzufolge lagen der Abgrenzung der Flächen in den ersten beiden Schritten die wasserwirtschaftliche Bewertung und die Messwerte der Grundwassermessstellen zugrunde. Im dritten Schritt seien die Emissionsdaten und damit auch der deutlich gesunkene Mineraldüngereinsatz in Niedersachsen berücksichtigt worden. Ministerin Otte-Kinast bezeichnete das als großen Erfolg. Mit diesem Vorgehen können wir gezielter als bisher nitratsensible Gebiete ausweisen und noch besser als bei der vorherigen Ausweisung darlegen, warum auf diesen Flächen erhöhter Handlungsbedarf besteht, so Otte-Kinast.

 

Rote Gebiete umfassen nun noch 31 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche

Welche Auswirkungen das hat, zeigt sich beim Blick auf die Kulisse der roten Gebiete: im Vergleich zum bisherigen Entwurf fällt diese kleiner aus und beträgt nun rund 31 %, statt bislang 39 % der landwirtschaftlichen Fläche. Außerdem soll Grünland aufgrund seines niedrigen Auswaschungsrisikos nur noch in geringem Flächenumfang in den künftigen nitratsensiblen Gebieten verbleiben. 97 % der Fläche, die in den roten Gebieten liegt, seien Ackerflächen.

Die neu gefasste Landesverordnung samt Kartenwerk soll noch im Dezember dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt werden. Sollte dieses seine Zustimmung geben, könne danach die Verbandsanhörung beginnen. Ministerin Otte-Kinast bezeichnete die Neufassung der Verordnung als guten Kompromiss, um die Anliegen der Landwirtschaft, der Wasserwirtschaft und der Verbraucher zu berücksichtigen.

 


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