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Düngeverordnung: Was ist erlaubt? – Broschüre vom BZL gibt Klarheit

©ISN

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Für viele Landwirte sind zu Beginn der neuen Düngesaison die Regelungen der neuen Düngeverordnung noch unklar und es herrscht vielfach Unsicherheit. Eine vom Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) veröffentlichte Broschüre bietet eine komprimierte Zusammenfassung der wesentlichen Informationen zur geltenden Düngeverordnung und schafft Klarheit.

 

Die neuen Bestimmungen der Düngeverordnung sind im vergangenen Jahr in Kraft getreten. Zum 1. Januar 2021 sind auch die neuen Regelungen für die roten Gebiete (mit Nitrat belastete und eutrophierte Gebiete) wirksam geworden. Was die Düngeverordnung für die landwirtschaftliche und gärtnerische Praxis bedeutet, ist Inhalt der neuen Broschüre Düngeverordnung 2020 vom BZL, welche kostenlos auf der Homepage der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) heruntergeladen werden kann.

 

Zusammenfassung der wesentlichen Informationen

Die Broschüre Düngeverordnung 2020 informiert über die aktuelle Rechtslage und stellt vor, was sich für die Düngung und bezüglich der Aufbringungstechnik geändert hat. Sie beschreibt und erklärt Aufbringungsbeschränkungen, Sperrzeiten und Obergrenzen für organische Düngemittel. Ein Schwerpunkt sind auch die Informationen zu den Regelungen in mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten. Außerdem informiert sie über aktuelle Aufzeichnungspflichten und Ordnungswidrigkeiten.

Die Broschüre wurde mit maßgeblicher Unterstützung von Expertinnen und Experten der Bundesbehörden, der Bundesforschungseinrichtungen, der Landwirtschaftsministerien und der Beratungsorganisationen der Länder erstellt. Sie bietet damit eine komprimierte Zusammenfassung der wesentlichen Informationen zur aktuellen Düngeverordnung.

 

Hier kann die Broschüre kostenfrei heruntergeladen werden:

www.ble-medienservice.de/1756/duengeverordnung-2020?number=1756


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