Düngeverordnung: Große Uneinigkeit und wenig Verhandlungsspielraum
Die Entscheidung über die Novellierung der Düngeverordnung wird vorgezogen und steht nun auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung am 27. März. Die im Bundesratsverfahren gestellten Änderungsanträge der Bundesländer zur Novelle der Düngeverordnung hat die Bundesregierung nahezu durchweg abgelehnt. Die Staatssekretäre vom Bundeslandwirtschafts- und vom Bundesumweltministerium, Beate Kasch und Jochen Flasbarth, haben die Länder erneut auf den fehlenden Verhandlungsspielraum gegenüber der EU hingewiesen.
ISN meint: Hier treffen großer Entscheidungsdruck und enorme Uneinigkeit auf mangelnden Verhandlungsspielraum. Der fachlich umstrittene Regelungsdruck auf die Landwirte ist so oder so schon riesig, da tragen Gezerre und Uneinigkeiten nicht zu Verbesserung bei – im Gegenteil.
Düngeverordnung auf der Tagesordnung zur Bundesratssitzung am Freitag
Bedingt durch die Corona-Krise wurde die für den 03. April geplante Bundesratssitzung um eine Woche auf den 27. März vorgezogen. Hintergrund ist ein geplantes Gesetzespaket, um die wirtschaftlichen die Folgen der Pandemie abzumildern. Für diese Bundesratssitzung steht u.a. auch die Änderung der Düngeverordnung auf der Tagesordnung. Derzeit befassen sich noch der Agrar- und der Umweltausschuss des Bundesrats mit dem Entwurf der Bundesregierung zur Novelle der Düngeverordnung. Ein dazu eingeleitetes Umlaufverfahren läuft nach bis zum heutigen Montag. Es wird damit gerechnet, dass die Ausschüsse eine Reihe von Änderungen empfehlen werden. Über die Ausschussempfehlungen müsste im Plenum einzeln abgestimmt werden. Das widerspräche dem Anliegen, die Sondersitzung möglichst kurz zu halten.
Nach dem Sondertreffen der Agrarminister am 12.03.2020 waren noch viele ungeklärte Streitfragen zur Änderung der Düngeverordnung offen geblieben.
Staatssekretäre weisen auf fehlenden Verhandlungsspielraum hin
Insgesamt sind im Agrarausschuss der Länderkammer mehr als 20 Änderungsanträge gestellt worden, allein neun von Niedersachsen. Die Länder müssen bis zum heutigen Montag ihre Voten zu den einzelnen Anträgen abgeben. Die Staatssekretäre vom Bundeslandwirtschafts- und vom Bundesumweltministerium, Beate Kasch und Jochen Flasbarth, haben die Länder erneut auf den fehlenden Verhandlungsspielraum gegenüber der EU hingewiesen. Nach Aussage des Europäischen Kommission werde das Vertragsverletzungsverfahren lediglich dann ausgesetzt, wenn der vorliegende Verordnungsentwurf ohne Änderungen vom Bundesrat angenommen werde, heißt es in dem Schreiben der Staatssekretäre an ihre Amtskollegen in den Agrar- und Umweltressorts der Bundesländer.
Änderung bei Aufzeichnungsfrist könnte möglich sein
Eine Ausnahme bildet lediglich ein gemeinsamer Antrag von Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz, die Aufzeichnungsfrist von zwei Tagen auszweiten. Diese Forderung sei grundsätzlich nachvollziehbar, heißt es in einer Bewertung der Anträge, die die Regierung den Ländern hat zukommen lassen. Sachgerecht sei eine Verlängerung auf 14 Tage, nicht jedoch auf einen Monat, wie in dem Länderantrag gefordert
ISN meint:
Hier treffen großer Entscheidungsdruck und enorme Uneinigkeit auf mangelnden Verhandlungsspielraum. Schon in der Vergangenheit ist bei den Änderungen zur Düngeverordnung zu viel wertvolle Zeit zur Erarbeitung von fachlich sinnvollen und praktikablen Lösungen verschwendet worden. Damit muss endlich Schluss sein! Der fachlich umstrittene Druck auf die Landwirte mit immer neuen Auflagen ist so oder so schon riesig, da tragen Gezerre und Uneinigkeiten nicht zur Verbesserung bei – im Gegenteil. Deshalb ist es nun entscheidend, die unterschiedlichen Befindlichkeiten zurückzustellen und die Hausaufgaben unter rein fachlichen Gesichtspunkten im Bundesrat zu machen. Auch im Bundesrat muss man zu einer Einigung zu kommen. Ansonsten sind Landwirte und insbesondere die Tierhalter dabei am Ende die Leidtragenden der Grabenkämpfe.